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Auskunft-Fahrzeugbrief

Über die Online-Auskunft Fahrzeugbriefe können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu Ihrem finanzierten oder geleasten Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt. Das Dokument wurde bei der entsprechenden Stelle (z. B. bei der Leasing- oder Finanzierungsbank bzw. bei dem Händler) von Ihnen angefordert.
Diese Auskunft ist kostenlos.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits vorliegt, können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein

Nutzen Sie das Bürgerservice-Portal für Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen und für weitere Online-Dienste im Bereich Fahrzeugzulassung.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr