Widerspruch
Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.
Erfoderlich sind dafür ein Bürger- oder Unternehmenskonto. Die rechtlich vorgeschriebene Schriftorm wird dadurch elektronisch erreicht.