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Widerspruch

Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.

Mit unserem Widerspruchs-Formular können Sie Widerspruch gegen Bescheide einlegen.

Erfoderlich sind dafür ein Bürger- oder Unternehmenskonto. Die rechtlich vorgeschriebene Schriftorm wird dadurch elektronisch erreicht.



Zuständige Stelle

Zentrale Dienste
Team 112

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77219
08151 148-11292
zentrale-dienste@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/112

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr