Seiteninhalt

Gemeindliche Satzungen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Vorhaben die gemeindespezifischen Satzungen einhalten muss (Abweichungen können sich bei Bebauungsplänen ergeben).

Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung (ggf. Bauvorberatung) bzw. auf der Homepage Ihrer Gemeindeverwaltung über das spezielle Ortsrecht (z. B. Abstandsflächensatzung, Fahrrad- und PKW-Stellplatzsatzung, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung, Einfriedungssatzung usw.).

Zuständige Stelle

Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereich 40

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77450
08151 148-531
bauwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr