Gemeindliche Satzungen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Vorhaben die gemeindespezifischen Satzungen einhalten muss (Abweichungen können sich bei Bebauungsplänen ergeben).
Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung (ggf. Bauvorberatung) bzw. auf der Homepage Ihrer Gemeindeverwaltung über das spezielle Ortsrecht (z. B. Abstandsflächensatzung, Fahrrad- und PKW-Stellplatzsatzung, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung, Einfriedungssatzung usw.).