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Einbürgerung

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

Vor der Antragstellung sollten Sie eine unverbindliche Vorprüfung durchführen ⇒ Quick-Check

Mit Ihrer Antragstellung wird in der Regel ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren eröffnet. Für Erwachsene beträgt die Gebühr 255 Euro. Minderjährige Kinder, welcher zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro. 

Online Infoblatt  Hinweise zum Antrag auf Einbürgerung nach mehrjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet oder familiärem Bezug
  • Format: PDF, 93 kB  » barrierearmes Dokument gemäß PDF/UA-Standard
  • Formblatt-Nr.: form00842

Online Infoblatt  Liste erforderliche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der Einbürgerung
  • Format: PDF, 110 kB  » barrierearmes Dokument gemäß PDF/UA-Standard
  • Formblatt-Nr.: form00843


Online Infoblatt  Hinweise im Rahmen der Einbürgerung für Personen mit weiteren Staatsangehörigkeiten
  • Format: PDF, 49 kB  » barrierearmes Dokument gemäß PDF/UA-Standard
  • Formblatt-Nr.: form00919

Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist u. a. auch der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Das Sie über diese Kenntnisse verfügen können Sie durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachweisen. Der Einbürgerungstest wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert (⇒ weitere Informationen).

Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

Team 311 Aufenthalt

Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr

Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde