Einbürgerung
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.
Vor der Antragstellung sollten Sie eine unverbindliche Vorprüfung durchführen ⇒ Quick-Check
Mit Ihrer Antragstellung wird in der Regel ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren eröffnet. Für Erwachsene beträgt die Gebühr 255 Euro. Minderjährige Kinder, welcher zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist u. a. auch der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Das Sie über diese Kenntnisse verfügen können Sie durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachweisen. Der Einbürgerungstest wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert (⇒ weitere Informationen).