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Kindertageseinrichtungen



Mit der Geo-Anwendung GeoLIS.Kindertagesbetreuung kann man sich schnell einen Überblick über die Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Landkreis Starnberg verschaffen.Vom Kindergarten, Hort oder der Kinderkrippe bis zum betreuten Mittagstisch reicht das unter dem Thema "Kindertagesbetreuung" im GeoLIS hinterlegte Informationsangebot. Über 150 Einrichtungen mit Betreuungsangeboten für Kinder sind derzeit für das Landkreisgebiet erfasst.

Externer Link: GeoLIS.Kinderbetreuung

Link zum GeoLIS.Kindertagesbetreuung (Feedbackformular). 

Kindertageseinrichtungen im Landkreis Starnberg

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Häuser für Kinder, Netze für Kinder, Horte). In ihnen findet regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tags statt (vgl. Art. 1 BayKiBiG).

Übersicht der Einrichtungen im Landkreis Starnberg nach Gemeinden / Stadt:

Andechs

Berg

Feldafing

(5 Adressen)


BRK Kinderhort Feldafing

Höhenbergstr. 13

82340 Feldafing

Telefon: 08151 26023720

Fax: 08151 26023713

E-Mail: Kinderhort-feldafing@brk-starnberg.de





Waldkindergarten, Kinderwerkstatt Feldafing e.V.

c/o Gemeinde Feldafing, Bahnhofsplatz 1

82340 Feldafing

Telefon: 08157 9092985

E-Mail: info@waldkindergarten-feldafing.de

Internet: www.waldkindergarten-feldafing.de


Gauting

(23 Adressen)


AWO Hort Stockdorf

Wettersteinstraße 17

82131 Gauting

Telefon: 089 89336716

E-Mail: hort-stockdorf@awo-muenchen.de

Fax: 089 89543781

Internet: www.awo-muenchen.de


BRK Kindergarten Gauting

Ammerseestraße 19

82131 Gauting

Telefon: 089 89736682



BRK-Kindergarten "Sonnenschein" Gauting

Robert-Koch-Allee 20

82131 Gauting

Telefon: 089 8500534

Fax: 089 89398397

E-Mail: kindergarten.sonnenschein@brk-starnberg.de

Internet: www.brk-starnberg.de



BRK-Kinderhaus Hokus-Pokus

Pötschenerstr. 51

82131 Gauting

Telefon: 089 89357118

Fax: 089 89357119

E-Mail: hokuspokus@brk-starnberg.de

Internet: www.brk-starnberg.de

Telefon: 08151 26023521


BRK-Kindernest

Bahnhofstr. 10

82131 Gauting

Telefon: 089 89399129

Fax: 089 89054448

E-Mail: kindernest@brk-starnberg.de

Internet: www.brk-starnberg.de


Busy Bees International Preschool GmbH

Planegger Str. 4

82131 Gauting

Telefon: 089 89546771

Fax: 089 89546773

E-Mail: info@busybees-preschool.de

Internet: www.busybees-preschool.de


Denk mit Kita Gauting Stockdorf, Webastolinis (Krippe)

Kraillinger Str. 11

82131 Gauting

Telefon: 089 85683734

Fax: 089 89796557

E-Mail: oezlem.askar@denk-mit.de

Internet: www.denk-mit.de




Kath. Kinderhaus St. Josef

Reismühler Straße 17

82131 Gauting

Telefon: 089 8505964

Fax: 089 89355553


Kindergarten Netz für Kinder

Neurieder Straße 4

82131 Gauting

Telefon: 089 8500837

E-Mail: info@ekp.de

Internet: www.ekp.de


Kindergarten Spielkiste e.V.

Römerschanzweg 6

82131 Gauting

Telefon: 089 8505448  (Frau Willdt)

Fax: 089 8505448

E-Mail: kindergarten.spielkiste@mnet-mail.de

Internet: www.spielkiste-gauting.de


Kinderhaus "Buntes Haus"

Hubert-Deschler-Str. 15

82131 Gauting

Telefon: 089 89736819

Fax: 089 89736819

E-Mail: villa.fantasia.gauting@gmx.de


Kinderhort der Diakonie

Ammerseestr. 6

82131 Gauting

Telefon: 089 55298302

Fax: 089 55298304

E-Mail: Hort-Gauting@diakonieffb.de

Internet: www.hort-gauting.diakonieffb.de


Kinderkrippe Storchennest Unterbrunn

Kinderkrippe mit Integrationsplätzen

Kirchstraße 6

82131 Gauting

Telefon: 089 89398039

Fax: 03222 3783792

E-Mail: mike.krafft@t-online.de

Internet: www.storchennest-unterbrunn.de


Laola Kindergarten

Germeringer Str. 4

82131 Gauting

Telefon: 089 89398185

E-Mail: laolakiba@gmail.com


Lebenshilfe Kinderhaus Gauting

Lebenshilfe Starnberg gGmbH

Julius-Haerlin-Straße 10

82131 Gauting

Telefon: 089 8905193-0

Fax: 089 8905193-17

E-Mail: kinderhaus-gauting@lhsta.de

Internet: www.lebenshilfe-starnberg.de


Montessori Kinderhaus Stockdorf

Wettersteinstraße 17

82131 Gauting

Telefon: 089 8577844

E-Mail: leitung@montessori-stockdorf.de

Internet: www.montessori-stockdorf.de

Fax: 089 89311777



Waldkindergarten Gauting

Grubmühlerfeldstr. 32

82131 Gauting

E-Mail: zukunft@akitz.de

Telefon: 01573 8214362



Gilching

(19 Adressen)



BIV Kindergarten Gilching

Melchior-Fanger-Straße 6

82205 Gilching

Telefon: 08105 23661

Fax: 08105 773195

E-Mail: kindergarten@biv-gilching.de

Internet: www.biv-gilching.de


BIV Kinderkrippe Gilching

Haidwiesenweg 4

82205 Gilching

E-Mail: kinderkrippe@biv-gilching.de

Internet: www.kinderkrippe-biv-gilching.de

Telefon: 08105 7740817

Fax: 08105 7740818


Denk mit Kita Gilching, Astopark

Friedrichshafener Straße 3

82205 Gilching

Telefon: 08105 730098

E-Mail: michaela.durante@denk-mit.de

Internet: www.denk-mit.de

Fax: 08105 730184



Evang.-Luth. Kindergarten St. Johannes

Karolingerstraße 32

82205 Gilching

Telefon: 08105 9064

Fax: 08105 9064

E-Mail: kiga.st-johannes.gilching@elkb.de




Gemeindehort "Villa Holzwurm"

Talhofstr. 5a

82205 Gilching

Telefon: 08105 7774847

E-Mail: info@kinderhort-villa-holzwurm-gilching.de

Internet: www.kinderhort-gilching.de

Fax: 08105 7778508







Kinderhaus "Schatzkiste"

Rudolf-Diesel-Str. 5d

82205 Gilching

Telefon: 08105 7738090

E-Mail: info@kinderhaus-schatzkiste-gilching.de


Kinderhaus Argelsried

Münchener Str. 5

82205 Gilching

Telefon: 08105 730198

Fax: 08105 730199

E-Mail: kinderhaus-argelsried@diakonieffb.de

Internet: www.diakonieffb.de




MuKuNa Waldkindergarten Gilching

MuKuNa-Werkstatt gemeinnützige UG

Am Steinberg 26

82205 Gilching

Telefon: 08105 3799041

E-Mail: buero@mukuna.de

Internet: www.mukuna.de


Herrsching

(7 Adressen)


BRK-Kinderhort Herrsching "Villa Seestern"

Seestr. 23

82211 Herrsching

Telefon: 08152 1599

Fax: 08152 398915

E-Mail: kinderhort.villaseestern@brk-starnberg.de

Internet: www.brk-starnberg.de


Gemeindekindergarten "Johannes A. Wunder"

Seestraße 25

82211 Herrsching

Telefon: 08152 37480

Fax: 08152 37472

E-Mail: gemeindekindergarten@herrsching.de

Internet: www.herrsching.de


Johanniter-Kinderkrippe Feenland

Reineckestr. 16a

82211 Herrsching

Telefon: 08152 9984526

Fax: 08152 9984527

E-Mail: kinderkrippe.herrsching@johanniter.de

Internet: www.johanniter.de/oberbayern


Kindergarten Kunterbunt Herrsching e.V.

Rieder Straße 27

82211 Herrsching

Telefon: 08152 6115

Internet: www.kunterbunt-kindergarten.de


Kinderhaus St. Johannes Breitbrunn

Schulstraße 15

82211 Herrsching

Telefon: 08152 9999900  (Kinderhaus)

E-Mail: info@kinderhaus-breitbrunn.de

Internet: www.kinderhaus-breitbrunn.de

Telefon: 08152 3960945  (Hort)


Kindertreff Herrsching e.V.

"Netz für Kinder"

Keramikstraße 5

82211 Herrsching

Telefon: 08152 96282

E-Mail: kindertreff@kindertreff-herrsching.de

Internet: www.kindertreff-herrsching.de



Inning

(6 Adressen)


Denk mit Kita Inning am Ammersee

Billerberg 10

82266 Inning

Telefon: 089 512668678

Fax: 089 512668679

Internet: www.inning.denk-mit.de


FortSchritt Kindergarten Inning

Am Wasenfeld 17

82266 Inning

Telefon: 08143 99249-0

Fax: 08143 99249-20

E-Mail: kindergarten.inning@fortschritt-bayern.de

Internet:


FortSchritt Kinderhaus Buch am Ammersee

Ammerseestraße 6

82266 Inning

Telefon: 08143 8255

Fax: 08143 992862

E-Mail: kinderhaus.buch@fortschritt-bayern.de

Internet: www.fortschritt-bayern.de


Haus für Kinder St. Johannes

Landsberger Straße 17

82266 Inning

Telefon: 08143 1508

Fax: 08143 9926391

Internet: www.sanktjohannes-kindergarten.de

E-Mail: kita.st.johannes.inning@bistum-augsburg.de



Montessori-Kinderhaus Inning

Landsberger Str. 6

82266 Inning

Telefon: 08143 9995612

Fax: 08143 99103-29

Internet: www.montessori-inning.de

E-Mail: kinderhaus@montessori-inning.de


Krailling

(10 Adressen)



BRK-Kinderhort Krailling

Rudolf-von-Hirsch-Str. 2

82152 Krailling

Telefon: 08151 2602-3221

E-Mail: hort-krailling@brk-starnberg.de

Internet: www.brk-starnberg.de


Busy Bees International Nursery

Lise-Meitner-Str. 7

82152 Krailling

E-Mail: info@busybees-preschool.de


Caritas Kinderhaus Krailling

Stieglitzweg 1

82152 Krailling

Telefon: 089 8571647

Fax: 089 85699047

E-Mail: kinderhaus-krailling@caritasmuenchen.de


Denk mit Kita Krailling

Lise-Meitner-Straße 7

82152 Krailling

Telefon: 089 90955518

Fax: 089 512668679

E-Mail: gisela.strebel@denk-mit.de  (Eltermberatung, Platzvergabe)

Internet: www.denk-mit.de

E-Mail: dominika.breczewska@denk-mit.de

Telefon: 089 512668674


Evang. Kindergarten der Waldkirche

Fleckhamerstraße 3b

82152 Krailling

Telefon: 089 85663380

E-Mail: kindergarten-krailling@diakonieffb.de




Montessori Kindergarten Krailling

Heimstraße 11

82152 Krailling

Telefon: 089 8958026

Fax: 089 89544765

E-Mail: info@montessori-krailling.de

Internet: www.montessori-krailling.de



Pöcking

(5 Adressen)


FortSchritt Kinderhort Pöcking

Sternweg 6

82343 Pöcking

Telefon: 08157 609165

Fax: 08157 609456

E-Mail: hort.poecking@fortschritt-bayern.de

Internet: www.fortschritt-bayern.de


FortSchritt Kinderkrippe Niederpöcking

Ferdinand-von-Miller-Straße 14

82343 Pöcking

Telefon: 08151 91694940

Fax: 08151 9169498

E-Mail: kinderkrippe.poecking@fortschritt-bayern.de

Internet: www.fortschritt-bayern.de


Gemeindekindergarten Pöcking

Feldafinger Straße 6

82343 Pöcking

Telefon: 08157 2320  (Leiterin: Regina Herre)

Fax: 08157 997095

E-Mail: gemeindekindergarten@poecking.de

Internet: www.kindergarten-poecking.de




Starnberg

(19 Adressen)


Barbara Eberhard Kinderhaus

Lebenshilfe Starnberg

Normannstr. 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 65773-0

Fax: 08151 65773-29

E-Mail: kinderhaus-starnberg@lhsta.de

Internet: www.lebenshilfe-starnberg.de



Denk mit Kita Starnberg Wangen

Pfarrweg 9a

82319 Starnberg

Telefon: 08151 6099

Fax: 08151 2685300

E-Mail: martin.mueller@denk-mit.de

Internet: www.denk-mit.de


Evang. Kindergarten Starnberg

Kaiser-Wilhelm-Straße 18

82319 Starnberg

Telefon: 08151 918194

E-Mail: kiga.starnberg@elkb.de

Internet: www.kiga.evangelisch-starnberg.de






Kath. Kinderhaus "Maria Liebich" Perchting

Jägerbrunner Str. 35

82319 Starnberg

Telefon: 08151 12600

E-Mail: kiga.m.heimsuchung.perchting@bistum-augsburg.de

Internet: www.kinderhaus-perchting.de

Fax: 08151 744431







Städt. Kindergarten Maria Kempter

Kempterstraße 1 A

82319 Starnberg

Telefon: 08151 4991

Fax: 08151 744149

E-Mail: Maria.Kempter@kitas-starnberg.de

Internet: http://www.kitas-starnberg.de/Maria_Kempter.html





Waldorf-Integrations-Kindergarten Söcking

Waldorf-Integrationskindergarten

Alter Berg 29

82319 Starnberg

Telefon: 08151 4622

Fax: 08151 9973400

E-Mail: info@waldorf-integrations-kindergarten.de

Internet: www.waldorf-integrations-kindergarten.de


Seefeld

(8 Adressen)


BRK-Kinderhort Hechendorf "Villa Regenbogen"

Schluchtweg 7

82229 Seefeld

Telefon: 08152 76229

Fax: 08152 980864

E-Mail: villa-regenbogen@brk-starnberg.de

Internet: www.brk-starnberg.de


Denk mit Kita Seefeld Hechendorf

Alte Hauptstr. 55

82229 Seefeld

Telefon: 08152 9820986

E-Mail: Sabine.Bayer@denk-mit.de

Internet: www.denk-mit.de

Fax: 08152 9820993



Gemeindekindergarten Hechendorf

Schluchtweg 9

82229 Seefeld

Telefon: 08152 78483

E-Mail: kindertageseinrichtung@hechendorf.de

Internet: www.kindergarten-hechendorf.de

Fax: 08152 794250


Kath. Kinderhaus St. Hedwig

Kindergarten

Hedwigstraße 7

82229 Seefeld

Telefon: 08152 794851

Fax: 08152 983398

E-Mail: kita.st.hedwig.seefeld@bistum-augsburg.de

Internet: www.kinderhaussthedwig.de

Telefon: 08157 76474


Kinderhaus "Zwergen- und Feenland"

Ahornweg 8

82229 Seefeld

Telefon: 08152 909790  (Frau Leitner)

E-Mail: kindertageseinrichtung@seefeld.de

Internet: www.zwergenundfeenland.de

Fax: 08152 9097920


TQ - Kinderhaus Hirschkäfer e.V.

Mühlstraße 1

82229 Seefeld

Telefon: 08153 9308500

Fax: 08153 93087500

E-Mail: info@tq-hirschkaefer.de

Internet: www.tq-hirschkaefer.de

E-Mail: bettina.belien@tq-hirschkaefer.de



Tutzing

(9 Adressen)


BRK Kinderhaus Zwergerlalm

Kinderhaus

Traubingerstr. 67

82327 Tutzing

Telefon: 08158 9749

E-Mail: kindergarten.zwergerlalm@brk-starnberg.de



Denk mit Kita Tutzing Kampberg

Asternstraße 6

82327 Tutzing

Telefon: 089 512668678

Fax: 089 512668679

Internet: www.tutzing.denk-mit.de

E-Mail: melanie.ebermann@denk-mit.de


Evang. Kindergarten "Arche Noah"

Am Kallerbach 4

82327 Tutzing

Telefon: 08158 8288  (Leiterin: Gerlinde Welter)

Fax: 08158 259593

E-Mail: kita.archenoah.tutzing@elkb.de

Internet: www.arche-noah-tutzing.de


Kath. Kinderhaus St. Maria in Traubing

Oberlehrer-Schmid-Weg 10

82327 Tutzing

Telefon: 08157 4915

E-Mail: kiga.traubing@web.de


Kinderhaus St. Josef

Graf-Vieregg-Str. 6

82327 Tutzing

Telefon: 08158 1260

Fax: 08158 903400

E-Mail: kindergarten@st-joseph-tutzing.de

Internet: kinderhaus-st-josef-tutzing.de


Kinderoase e.V.

Kustermannstraße 10

82327 Tutzing

Telefon: 08158 2197

E-Mail: kontakt@kinderoase-tutzing.de

Internet: www.kinderoase-tutzing.de

Fax: 08158 2197



Waldorf-Kinderhaus Tutzing

Traubinger Straße 67

82327 Tutzing

Telefon: 08158 7561

Fax: 08158 7561

E-Mail: info@waldorfkinderhaus-tutzing.de

Internet: www.waldorfkinderhaus-tutzing.de


Weßling

Wörthsee

Fachaufsicht und Fachberatung

Ansprechpartnerin für die Gemeinden Berg, Gauting, Krailling, Pöcking, Weßling 

Frau Christa Wenisch

231.8 SB

Team 231 Ambulante Hilfen

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77404

Fax: 08151 148-11404

E-Mail: christa.wenisch@LRA-starnberg.de

Zimmer: OG.267


Ansprechpartnerin für die Gemeinden Gilching, Herrsching, Inning, Seefeld, Wörthsee

Frau Johanna Ebbinghaus

231.7 SB

Team 231 Ambulante Hilfen

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77546

Fax: 08151 148-11546

E-Mail

Zimmer: OG.267


Ansprechpartnerin für die Gemeinden Andechs, Feldafing, Tutzing und die Stadt Starnberg
(erreichbar von Mittwoch bis Freitag)

Frau Corinna Schmidt

231.11 | 231.2

Team 231 Ambulante Hilfen

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77491

Fax: 08151 148-11491

E-Mail: kindertagespflege@LRA-starnberg.de

E-Mail: corinna.schmidt@LRA-starnberg.de

Zimmer: OG.268


Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist ein Unterstützungsinstrument für das Praxisfeld, das die Entwicklung der fachlichen Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen sichern soll. Wir bieten fachliche und organisationsbezogene Beratung für Träger, Leitungen, Mitarbeitende und Eltern an.

Auch wer eine Einrichtung gründen möchte, kann eine Beratung erhalten.

Die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in der frühkindlichen Bildung ist eine weitere Aufgabe der Fachberatung. Hierunter fällt auch die Zusammenarbeit mit dem Schulamt bei der Kooperation der Kindertageseinrichtungen mit der Grundschule.

Betriebserlaubnisverfahren

Gesetzliche Grundlagen:

  • Sozialgesetzbuch – 8. Buch (SGB VIII)
  • Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen nach § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis, wenn in ihrer Einrichtung Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tags betreut werden. Dieser Tatbestand ist im BayKiBiG noch erweitert z. B. auf Waldkindergärten, die über keinen Gebäudebezug verfügen und die kindbezogene Fördermittel in Anspruch nehmen wollen (Art. 9 BayKiBiG).

Wir beraten Kommunen und Träger über die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehört insbesondere die Erteilung der Betriebserlaubnis.


Soweit die räumlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind sowie die pädagogische Konzeption und das Schutzkonzept den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, kann eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erteilt werden.

Bei Veränderungen z. B. hinsichtlich der Organisationsstruktur, am Gebäude oder bei einem Trägerwechsel muss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen (PDF des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

Kindertageseinrichtungen: Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen (Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

Träger einer Kindertageseinrichtung sind verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf die Beschäftigten als auch auf die Kinder in der Tageseinrichtung.
Die erforderlichen Maßnahmen sind insbesondere den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger zu entnehmen.
Die DGUV Vorschrift 82 »Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen« ist vollumfänglich anzuwenden.
Weiterführende Informationen auf: Vorschriften und Informationen (kuvb.de), Kindertageseinrichtungen (kuvb.de)

 

Zuständige Unfallversicherung

KUVB: Kommunale Unfallversicherung Bayern: www.kuvb.de, Kindertageseinrichtungen (kuvb.de)
Bayer. LUK: Bayerische Landesunfallkasse: www.kuvb.de
BGW: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: www.bgw-online.de


Aus- und Fortbildung der Ersthelfer – Fortbildung in zweijährigen Abständen: Erste Hilfe (kuvb.de)

Personal

Fördervoraussetzung für eine Kindertageseinrichtung ist u.a. der Einsatz von qualifiziertem Personal, dies sind pädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte.

Fachkräfte sind grundsätzlich Personen mit einer fachtheoretischen und fach­prak­ti­schen sozialpädagogischen Ausbildung, die durch einen in- oder aus­län­dischen Ab­schluss mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie nach­ge­wiesen wird (§ 16 Abs. 1 AVBayKiBiG).

Pädagogische Ergänzungskräfte sind hingegen Personen mit einer mindestens zwei­jährigen, überwiegend pä­da­go­gisch aus­ge­richteten, ab­ge­schlos­se­nen Ausbildung (§ 16 Abs. 4 AVBayKiBiG).

Für eine pädagogische Ergänzungs- oder Fachkraft, die keine der folgenden Abschlüsse vorweisen kann:

  • staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher
  • staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen
  • staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger
  • staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger
  • staatlich anerkannte Heilpädagoginnen bzw. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen B.A.

muss der Träger einen Antrag auf Personalzustimmung gem. § 16 AVBayKiBiG stellen.

Die Personalzustimmung über § 16 AVBayKiBiG ist eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde, die die entsprechenden individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Kindertageseinrichtung berücksichtigt.

Im Antrag auf Einzelfallgenehmigung hat der Träger fachlich fundiert zu begründen, weshalb trotz Abweichens von §16 Abs. 2 bis 4 AVBayKiBiG die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt ist. 

Ebenso muss ein Antrag auf Personalzustimmung gestellt werden, wenn der Berufs- bzw. Studienabschluss im Ausland erworben wurde. Für die Beurteilung dieser Personen soll die vom Bay. Landesjugendamt veröffentlichte Liste bereits geprüfter Berufe herangezogen werden (vgl. § 16 Abs. 6 Satz 2).
Die „Kita-Berufeliste“ des Bayerischen Landesjugendamtes führt eine Vielzahl von Qualifikationen aus dem In- und Ausland auf, die für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen bereits überprüft wurden.
Diese Liste ist als Orientierungshilfe zu verstehen:
Pädagogisches Personal (bayern.de)  
Kita - Berufeliste (Zentrum Bayern Familie und Soziales)


Es liegt im Verantwortungsbereich des Trägers, mindestens für ein ausgewogenes Verhältnis der Fachkräfte im Sinne des § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG und Fachkräften nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG zu sorgen, um die Umsetzung der Bildungsziele und des Bildungsverständnisses nach dem BayKiBiG sicher zu stellen.
Konkret bedeutet dies, dass maximal die Hälfte der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte über eine Sondergenehmigung eingesetzt werden dürfen. Mindestens die Hälfte des Personals muss eine klassische Ausbildung vorweisen.

Förderung von Assistenzkräften:
Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000)

Kern der TP 2 000 ist die Förderung von Assistenzkräften zur Entlastung der Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen.
Zur Qualifizierung als staatlich refinanzierte Assistenzkraft gibt es zwei alternative Zugangswege:

Entweder:
Erfüllung der Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (= Pflegeerlaubnis) gem. § 43 SGB VIII:
Die Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers wird von der Fachberatung Kindertagespflege festgestellt. Die Kontaktanfrage erfolgt per E-Mail an kindertagespflege@lra-starnberg.de

Oder:
Erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

In beiden Fällen muss zusätzlichdas Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres nach Beginn der Tätigkeit als Assistenzkraft erfolgreich absolviert werden. Diese Qualifizierung kann auch berufsbegleitend erfolgen.
Die Antragstellungerfolgt ausschließlich über das System KiBiG.web. Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.


Die Möglichkeit der Leitungsfunktion steht allen päd. Fachkräften offen, auch den Fachkräften, die über die oben aufgeführte Personalzustimmung gem. § 16 AVBayKiBiG eingesetzt wurden.
Neu ist, dass auf die Fördervoraussetzung verzichtet werden kann, dass die Leitung pädagogische Fachkraft sein muss.

Voraussetzung für die Übernahme der Leitungsfunktion:

  • Dreijährige praktische pädagogischeTätigkeit in einer Kindertageseinrichtung.
  • Bereits vor Antritt der Tätigkeit als Leitung soll eine Qualifikation für Leitungskräfte absolviert werden.

Orientierung hierfür finden Sie in den vom Institut für Frühpädagogik herausgegebenen Qualitätsstandards (PDF): Gemeinsame Qualitätsstandards für Leitungsweiterbildungen

Uneingeschränkte Eignung kann über ein Anerkennungsverfahren zur Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses erlangt werden:
Ein (im Ausland) erworbener Berufsabschluss kann auf Gleichwertigkeit überprüft werden.
Für Erzieherinnen, Heilpädagoginnen, Heilerziehungspflegerinnen und Kinderpflegerinnen ist zuständig das Landesamt für Schule in Gunzenhausen

Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse im Bereich Sozial- sowie Kindheitspädagogik werden bearbeitet vom Zentrum Bayern Familie und Soziales - ZBFS Würzburg: ZBFS - Ausländische Kindheits- und Sozialpädagogen 

Das pädagogische Personal muss über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, um die Bildungs- und Erziehungsziele nach dem BayKiBiG umsetzen zu können.
Der Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse entsprechend Level B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen muss spätestens 6 Monate nach Beginn der Tätigkeit bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Für zwei- und mehrsprachige Einrichtungen gibt es abweichende Bestimmungen.

Weiterbildungsoffensive des StMAS: Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte in der Kinderbetreuung

Meldepflichten

Personalmeldung gem. § 47 Abs. 1 SGB VIII

Gem. § 47 Abs. 1 SGB VIII hat der Träger u.a. Name und Berufsqualifikation von Leitung und Betreuungskräften zu melden. Jede Änderung ist unmittelbar der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.



Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber, der zu Personalmeldungen nach § 47 Satz 1 Nr. 1 SGBN VIII verpflichtet ist, Ihre Beschäftigten über die Datenübermittlung informieren müssen.
Diese Information muss bei Neueinstellungen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgen; bei bereits eingestellten Personen sollte die Information nachgeholt werden.

Meldung von Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen oder gefährden können gem. § 47 Abs. 2 SGB VIII

Des Weiteren sind meldepflichtig bereits Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen oder gefährden könnten.
Unter anderem betrifft dies: Erhebliche personelle Ausfälle beim pädagogischen Personal, aber auch gravierende oder sich wiederholende Beschwerden über die Einrichtung oder bauliche Mängel.
Diese Meldung ist unmittelbar telefonisch bei der Aufsichtsbehörde vorzunehmen, bei nicht erreichen per Email
Im Anschluss an die telefonische Sofortmeldung ist die Meldung in Schriftform erforderlich.



Nach der Erstmeldung ist zeitnah eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abzugeben (siehe "Orientierungshilfe zur Meldepflicht").


Die Mitteilungspflicht gem. § 47 SGB VIII ist zu unterscheiden von Mitteilungspflichten, die gem. § 8a SGB VIII existieren, um die Vereinbarung zum Schutzauftrag zu erfüllen.

Fachberatung Kinderschutz

Der Verstoß gegen die genannten Meldepflichten gem. § 47 SGB VIII stellt gem. § 104 SGB VIII eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Orientierungshilfe zur Meldepflicht gem. § 47 SGB VIII

I. Einführung

Die Intention der Meldepflicht und die damit einhergehende Überprüfung haben immer zum Ziel, den Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl in Kindertageseinrichtungen sicherzustellen. Bereits die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII versteht sich als präventive Maßnahme, die Erteilung setzt grundsätzlich voraus, dass das Wohl der Kinder und ihre Bildung, Erziehung und Betreuung gewährleistet sind.

Der § 47 SGB VIII nennt im Wesentlichen 2  Meldepflichten, die Träger von Kindertageseinrichtungen gegenüber der zuständigen Behörde haben:

  1. Personalmeldung
  2. Meldung von Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen

Zu 1. Personalmeldung

Jede Änderung des Personals ist unmittelbar der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Sie erleichtern uns den Überblick über die Personalsituation in Ihrer Einrichtung, wenn Sie alle Personen auflisten, die in der Einrichtung zum jeweils angegebenen Stichtag beschäftigt sind.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirkt sich auch auf dieses Verfahren aus, da wir im vorgeschriebenen Verfahren personenbezogene Daten von den Trägern empfangen.
Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber, der zu Personalmeldungen nach § 47 Satz 1 Nr. 1 SGBN VIII verpflichtet ist, Ihre Beschäftigten über die Datenübermittlung  informieren müssen.

Zu 2. Meldung von Ereignisse oder Entwicklungen

Eine allgemein gültige Definition von „Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“ gibt es nicht. Demzufolge ist es auch nicht möglich, in einem Katalog alle Kriterien, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beinträchtigen können, einzeln und abschließend festzuhalten. Dieses kann in sehr unterschiedlicher Weise beeinträchtigt oder gefährdet werden.

„Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“, definieren wir als nicht alltägliche, konkrete und akute Ereignisse oder über einen gewissen Zeitraum anhaltende Entwicklungen in einer Einrichtung, die sich in erheblichem Maße auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen auswirken bzw. auswirken könnten. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Minderjährigen festgestellt wird. 

Ein erheblicher Personalmangel, insbesondere die Überschreitung des Anstellungsschlüssels ab 1:12,5 ist grundsätzlich als ein solches Ereignis anzunehmen und zu melden.

Neben einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls stellt auch eine mögliche Gefährdung des Betriebes ein meldepflichtiges Ereignis dar.

II. Verfahren zum Umgang mit Meldungen nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII

Das Landratsamt Starnberg ist gem. Art. 24 Satz 3 AGSG i. V. m. Art. 12 Abs. 2 AGSG und § 87a Abs. 2 SGB VIII sachlich und örtlich für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung zuständig. Diese kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, weiterhin können zur Sicherung des Wohls von Kindern und Jugendlichen nachträgliche Auflagen erteilt werden.

Wenn Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung besondere Vorkommnisse oder Entwicklungen feststellen oder sich ein Vorfall ereignet hat, der nach sofortiger und sorgfältiger Einschätzung geeignet ist, das Wohl der sich dort aufhaltenden Kinder zu beeinträchtigen, ist das  Landratsamt Starnberg, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Fachaufsicht für Kindertagesstätten nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII unverzüglich und gleichzeitig telefonisch und schriftlich zu informieren. 

Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:

1. Erstmeldung (per Telefon, Fax oder E-Mail)

  • Was ist vorgefallen?
  • Wann?
  • Wo?
  • Wer war beteiligt?
  • Welche Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet (Abwehr von Gefahren)?

2. Stellungnahme (zeitnah, ausführlich und schriftlich)

  • Vorgeschichte
  • Personal (Namen und berufliche Qualifikation)
    -  laut Dienstplan
    -  tatsächlich anwesend
    -  am Vorfall beteiligt
  • Weitere am Vorfall Beteiligte und Beobachter
  • Maßnahmen, die das Personal sofort ergriffen hat
  • Andere mit der Bearbeitung befassten Institutionen
  • Information des Trägers und der Sorgeberechtigten
  • Erforderliche ärztliche Untersuchungen bzw. Behandlungen
  • Pädagogische und ggf. therapeutische Bearbeitung des Ereignisses mit den Kindern
  • Maßnahmen, die der Träger unmittelbar nach Kenntnisnahme ergriffen hat und noch ergreifen wird
  • Überlegungen zur Prävention: konzeptionelle und/oder strukturelle Änderungen 
  • Notwendigkeit einer strafrechtlichen Prüfung bzw. Anzeige
  • Arbeits- und dienstrechtliche Maßnahmen

3. Weitere gezielte Verfahrensschritte (Träger und Personal)

Nach Eingang der Meldung entscheidet die Fachaufsicht für Kindertagesstätten über das weitere Vorgehen, ggf. wird eine örtliche Prüfung gem. § 46 SGB VIII für erforderlich gehalten.

Der Sachverhalt und die Ergebnisse des Besuchs werden mit Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung ggf. unter Einbeziehung der trägerspezifischen Fachberatung und/oder der Sitzgemeinde der Kindertageseinrichtung geklärt.

Wir weisen abschließend darauf hin, dass die Meldung nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII vom Verfahren gem. § 8a SGB VIII (Schutzauftrag) abzugrenzen ist. 

III. Meldepflichtige Ereignisse bzw. Entwicklungen

Die folgende Aufzählung stellt lediglich eine Orientierung dar und ist nicht abschließend:

  • Erheblicher Personalmangel
  • Suizidversuch von Personal bzw. Todesfall von Personal oder Kind
  • begründeter Verdacht einer strafbaren Handlung von Personal
  • sowie deren rechtskräftige Verurteilung einer Straftat
  • erhebliche Straftaten, sexuelle und/oder gewaltsame Übergriffe von Personal
  • sexuelle Übergriffe unter Kindern
  • Rauschmittelgenuss/ -abhängigkeit von Personal
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (harte Drogen)
  • wirtschaftliche Schwierigkeiten der Einrichtung
  • andauernde arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Personalkonflikte
  • fristlose Entlassung von Personal
  • (fristlose) Kündigung eines Kindes durch den Träger mit unklarer Betreuungsperspektive
  • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • grob unpädagogisches Verhalten
  • unzulässige Strafmaßnahmen
  • herabwürdigender Erziehungsstil
  • schwere Unfälle 
  • Negativpresse
  • erhebliche Schadensfälle innerhalb der Einrichtung, z. B. durch Feuer oder Wasser
  • umfangreiche Baumaßnahmen, die die Verlegung von einzelnen Gruppen notwendig machen
  • weitere Vorkommnisse, wenn sie das Wohl von Kindern und Jugendlichen oder den Betrieb der Einrichtung gefährden 
  • meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
  • gewichtige Anhaltspunkte für die Zugehörigkeit zu einer Sekte von Personal
  • bevorstehende Schließung der Einrichtung 

Bestehen Unklarheiten im Zusammenhang mit einem Ereignis oder einer Entwicklung, steht die Fachaufsicht für Kindertagesstätten den Trägern und Kindertageseinrichtungen zur Klärung beratend zur Verfügung.


Kinderschutz

Dem Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen als erste außerfamiliäre Betreuungsform kommt eine besondere Bedeutung zu. Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege sind in den Institutionen strukturell und transparent zu regeln und jedem Mitarbeitenden bekannt zu machen.

Eine Kinderschutzkonzeption ist für jede Kindertageseinrichtung zu erstellen und kontinuierlich zu aktualisieren.

Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen (PDF des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohles eines Kindes gem. § 8a SGB VIII bekannt, arbeitet die Einrichtungsleitung mit der entsprechenden insoweit erfahrenen Fachkraft zusammen, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen, damit der Familie geeignete und notwendige Hilfen angeboten werden können.

Fachberatung Kinderschutz

Belegprüfungen

Ansprechpartnerinnen für Kommunen und Träger:

Frau Dagmar Wucherpfennig

234.10 SB

Team 234 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77131

Fax: 08151 148-11131

E-Mail

Zimmer: EG.237

Frau Veronika Strobelt

Team 234 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77737

Fax: 08151 148-11737

E-Mail

Zimmer: EG.236

Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen wird durch kommunale und staatliche Fördergelder mitfinanziert. Die Berechnung der Höhe der Fördergelder erfolgt kindbezogen unter Berücksichtigung der Buchungszeit und des Förderbedarfs der betreuten Kinder.

Im Rahmen der Rechtsaufsicht prüfen wir turnusgemäß die Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch die Träger der einzelnen Einrichtungen und führen sog. Belegprüfungen durch. Die Rechtsaufsicht ist auch Ansprechpartner für (Beratungs-)Anfragen von Kommunen und Trägern.

Übernahme des Teilnahmebeitrags für Kinder in Tageseinrichtungen


Bayerisches Krippengeld

Das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Leistung wird ab diesem Zeitpunkt Eltern gewährt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
Weitere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie bei Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter ZBFS - Bayerisches Krippengeld.


Ansprechpartner

  • Familiennamen von A bis C

    Herr Weiß

    234.8 SB

    Team 234 Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-77206

    Fax: 08151 148-11851

    E-Mail

    Zimmer: EG.239

  • Familiennamen von D bis J

    Frau Wieland-Störzer

    234.8 SB

    Team 234 Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-77954

    Fax: 08151 148-11954

    E-Mail

    Zimmer: EG.239

 

Formulare

Zuständige Stelle

Ambulante Hilfen
Team 231

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77496
08151 148-11535
fachbereich23@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/231

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr