Bekanntmachungen
Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.
Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt.
Öffentliche Zustellung an Herrn Talha Mohammad
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.4-14988
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Talha Mohammad zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Mohammad unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG. 177 eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Schröfele
Ausgehängt am: 19.05.2026
Abgenommen am:
Öffentliche Zustellung an Herrn Wisdom Akanimoh Ituen
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.4-15321
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Wisdom Akanimoh Ituen zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Ituen unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG. 177 eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Ausgehängt am: 13.05.2026
Abgenommen am:
Öffentliche Zustellung an Herrn Mahmood Zahid
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.3-14861
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Mahmood Zahid zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Zahid unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG. 177 eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Dieses Schreiben wurde maschinell und ist ohne Unterschrift gültig.
Rehm
Ausgehängt am: 13.05.2026
Abgenommen am: