Seiteninhalt

Bekanntmachungen

Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.

Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt. 


Öffentliche Zustellung an Herrn Mouhammad Sultane

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.3-15263

Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Mouhammad Sultane zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Sultane unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Aufhebungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG. 177 eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Dieses Schreiben wurde maschinell und ist ohne Unterschrift gültig

Rehm

Ausgehängt am:                            25.09.2026

Abgenommen am:

Öffentliche Zustellung an Herrn Mehmeti und Familie

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.7-16199

Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Mehmeti und seiner Familie zur Zustellung eines Einstellungsbescheid zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Mehmeti und seiner Familie unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Versagungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Versagungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, bei Frau Wagner, Zimmer-Nr.: OG.177, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Wagner

Ausgehängt am:                            30.09.2026

Abgenommen am:

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr