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Baugenehmigung für Kulturcafe „Ganz am Ufer“ erteilt – teilweiser Rückbau erforderlich

Das Landratsamt Starnberg hat die Baugenehmigung für das Kulturcafe „Ganz am Ufer“ erteilt – allerdings nicht vollumfänglich. So können die beantragte Bühne sowie die Sitzstufen in der beantragten Form nicht genehmigt werden und müssen zurückgebaut werden. „Stadt und Landratsamt haben dem Betreiber den Betrieb für den Kultursommer der Stadt Starnberg ermöglicht. Für einen dauerhaften Betrieb müssen jedoch die für alle Gastronomiebetriebe geltenden baulichen Regeln eingehalten werden. Das weiß der Betreiber“, so Landrat Stefan Frey. „Uns war es wichtig den Kultursommer zu ermöglichen, drum haben wir die entsprechenden Sondergenehmigungen erteilt. Für einen dauerhaften Betrieb des Kiosks ist eine rechtssichere Lösung Voraussetzung und erforderlich“, ergänzt Angelika Kammerl, Zweite Bürgermeisterin der Stadt Starnberg.

Die Betreiber des Kulturcafes „Ganz am Ufer“ haben den Betrieb des Cafes außerhalb des Kultursommers ohne Baugenehmigung und ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis aufgenommen. Noch dazu in Teilen außerhalb des bestehenden Bebauungsplans, außerhalb des festgesetzten Bauraumes und im Landschaftsschutzgebiet. Damit der Betrieb über den Kultursommer dennoch bestehen bleiben konnte, hatte die Stadt Starnberg auf Vorschlag des Landratsamtes eine befristete gaststättenrechtliche Gestattung erteilt.

Nach wie vor nicht genehmigt werden konnten die Bühne, sowie die Stufenanlage als Sitzgelegenheit. Die teilweise Lage außerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Bauraums sowie im Außenbereich macht eine volle Genehmigung, wie ursprünglich beantragt, nicht möglich. Damit würden insbesondere auch die erforderlichen Abstandflächen zu Nachbargrundstücken nicht eingehalten. Die dafür erforderliche Erklärung zur Abstandflächenübernahme der betroffenen Grundstückseigentümer wurde vom Bauherrn nur für Teilbereiche vorgelegt. „Wir haben auf dem Weg möglich gemacht, was geht, hatten auch eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz in Aussicht gestellt. Aber Schwarzbauten im Außenbereich, in sensibler Seelage und noch dazu ohne Abstandsflächenübernahmeerklärung der Nachbarn, das geht nicht. Es gilt wie überall, gleiches Recht für alle. Was die Bühne betrifft, wäre eine Verschiebung um einige Meter aus unserer Sicht eine Lösung gewesen, was der Antragsteller aber nicht wollte.“, so Frey.

Die Genehmigung des zulässigen Bestandes zu erteilen und die unzulässigen Bereiche aus dem Antrag zu streichen, entspricht der Bitte des Bauherrn. Daher wird der Antragsteller, neben der Baugenehmigung, auch eine Anhörung auf teilweisen Rückbau für die unzulässigen Teilbereiche erhalten.

Was die Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis betrifft, liegen dem Landratsamt inzwischen fast alle Unterlagen vor, die Prüfung befindet sich damit auf der Zielgeraden. Auch hier hat der Betreiber nur sehr schleppend und auf erheblichen Druck hin mitgewirkt. 

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