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Informationen zu Noroviren




Besonders gefährdet sind Kleinkinder und alte Menschen.
Da die Erkrankung hoch ansteckend ist, kommt es immer wieder zu Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen oder Seniorenheimen.


Was verursacht die Erkrankung?

Noroviren verursachen eine sehr ansteckende Magen-Darm-Infektion. Sie sind weltweit verbreitet, sehr widerstandsfähig und können das ganze Jahr über auftreten, wobei eine Häufung in den Wintermonaten zu beobachten ist.

Welche Symptome können auftreten?

Noroviren verursachen akut beginnendes Erbrechen und starke Durchfälle und können zu einem erheblichen Flüssigkeitsdefizit führen. In der Regel besteht ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Übelkeit, Bauch-, Kopf- und Muskelschmerzen sowie Mattigkeit. Die Temperaturen können etwas erhöht sein, jedoch kommt es meist nicht zu hohem Fieber. Die Symptome bestehen etwa 12 - 48 Stunden. Die Krankheit kann auch leichtere Verläufe aufweisen.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über winzige Tröpfchen, die durch das schwallartige Erbrechen entstehen, oder fäkal-oral über Schmierinfektion (z.B. Stuhlreste an Händen oder kontaminierte Oberflächen). Eine Infektion ist auch über verunreinigte Lebensmittel möglich.

Bereits kleinste Virusmengen können eine Erkrankung verursachen.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht 2 Tage, danach schließt sich eine längere Phase der Ausscheidung (meist 1 - 2 Wochen, manchmal noch länger) an.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt ca. 6 – 50 Stunden.

Welche Therapien gibt es?

Es werden nur Symptome behandelt, wobei vor allem Flüssigkeit und Elektrolyte ausgeglichen werden sollten. Bei schweren Verläufen sollte frühzeitig ein Arzt konsultiert werden.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Erkrankte sollten während der akuten Phase der Erkrankung (Durchfall, Erbrechen) außer zur Betreuungsperson möglichst keinen Kontakt zu anderen Haushaltsmitgliedern oder anderen Personen haben.

Durch Erbrochenes oder durch Stuhl kontaminierte Gegenstände und Flächen (z.B. Waschbecken, Toiletten, Türgriffe, Böden) sollten unter Benutzung von Haushaltsgummihandschuhen gründlich gereinigt werden.

Hierbei ist darauf zu achten, dass es dadurch nicht zu einer Weiterverbreitung kommt (z.B. durch Verwendung von Einwegtüchern und deren anschließende Entsorgung).

Erkrankte sollten möglichst keine Speisen für andere zubereiten. Geschirr kann wie üblich gereinigt werden.
Wäsche sollte mit einem Vollwaschmittel bei Temperaturen von mindestens 60° gewaschen werden.

Da das Virus nach Abklingen der akuten Krankheitssymptome in der Regel noch 1 - 2 Wochen im Stuhl ausgeschieden werden kann, müssen die genesenen Personen zumindest für diesen Zeitraum auf eine intensive Toiletten- und Händehygiene achten.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Labornachweis ist dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Magen-Darm-Erkrankungen sind auch bei Verdacht meldepflichtig, wenn

  • die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder
  • in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet
  • sowie bei 2 oder mehr Erkrankungen, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Norovirus-Infektionen erkrankt
  • oder dessen verdächtig sind.

Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung:

  • Kinder unter sechs Jahren dürfen erst dann wieder in den Kindergarten oder die Kinderkrippe, wenn sie mindestens 48 Stunden beschwerdefrei waren.
  • Personen, die in Gesundheits- oder Gemeinschaftseinrichtungen beschäftigt sind, sollen frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Es sollte weiterhin besonders auf Hygiene geachtet werden.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, solange keine Symptome auftreten.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, nicht tätig sein oder beschäftigt werden
  • beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter (in § 42 Abs. 2 IfSG genannter) Lebensmittel (§ 42 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de), wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
  • in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Es besteht ein sofortiges Tätigkeitsverbot. Frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome darf die Tätigkeit wieder aufgenommen werden.

Das gilt auch im Verdachtsfall.

In den folgenden 4 - 6 Wochen ist die Hände- und Toilettenhygiene besonders sogfältig zu beachten, da die Virusausscheidung über den Stuhl noch über Wochen nach Abklingen der Symptome erfolgen kann.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Schutzimpfung ist nicht verfügbar.

Da das Virus am häufigsten durch direkten Kontakt zu Erkrankten (virushaltiges Erbrochenes oder Stuhl) oder indirekt über kontaminierte Flächen ( z.B. Waschbecken, Türgriffe etc.) übertragen wird, kann das Infektionsrisiko reduziert werden, indem man auf eine sorgfältige Händehygiene achtet.

Kann man mehrmals erkranken?

Da es zahlreiche Varianten gibt, kann man mehrmals erkranken.

Was ist sonst noch wichtig?

Ein genereller Einsatz von Desinfektionsmitteln ist im Privathaushalt in der Regel nicht erforderlich.

 Alle Informationen als PDF

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