Kennzeichnungspflicht für Reitpferde im Landkreis Starnberg entfällt
Im Landkreis Starnberg ändert sich zum 1. Oktober eine Regelung für Reiterinnen und Reiter: Die bisherige Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden wird aufgehoben. „Die Aufhebung dieser Verordnung unterstreicht meinen bisherigen Weg für weniger Bürokratie. Wenn der eigentliche Zweck nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, braucht es keine Regelung und entlastet Bürger und Verwaltung“, so Landrat Stefan Frey.
Die Verordnung des Landratsamtes Starnberg über die Kennzeichnung von Reitpferden stammt aus dem Jahr 1986 und wurde zuletzt im Jahr 2003 angepasst. Sinn und Zweck der Verordnung war es Reiter im Landschaftsschutzgebiet im Zusammenhang mit Beschädigungen und Beeinträchtigungen von Natur und Eigentum, sowie mangelnde Rücksichtnahme ermitteln zu können. Laut Unterer Naturschutzbehörde sprach die äußerst geringe Zahl an Beschwerden und Anzeigen für eine Aufhebung der Verordnung. Und sollte es doch zu Beschwerden kommen, so sind Reiter heute meist leichter mit einem Handyfoto zu identifizieren als mit einem Blick auf ein kleines rot-weißes Pferdekennzeichen am Halfter. Damit ist die Verordnung für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich. Zudem steht auch der Aufwand für Bürger und Verwaltung in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.
Damit benötigen Reitpferde ab 1. Oktober im Landkreis Starnberg keine Kennzeichen mehr. Die vom Landratsamt Starnberg auf Grundlage der bisherigen Verordnung ausgegebenen Pferdekennzeichen werden mit Inkrafttreten der Aufhebungsverordnung für ungültig erklärt. Die ausgegebenen Kennzeichen können von den Besitzern an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg, zurückgegeben werden, eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Eine Erstattung der Kosten für ausgegebene Pferdekennzeichen ist nicht möglich.
Die Träger öffentlicher Belange, beispielsweise Gemeinden, Verbände und Reitvereine, werden in den kommenden Tagen nochmals gesondert informiert.