Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés
Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés. Nach dieser sind die Gastronom*innen verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden.