Seiteninhalt

Radonschutz geht alle etwas an

Da Radon überall natürlich vorkommt, sehen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung des Bundes deutschlandweit einen Basisschutz vor Radon vor. Abhängig von den geologischen Gegebenheiten ist die Wahrscheinlichkeit in einigen Gebieten größer, dass hier Radonkonzentrationen über dem gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft auftreten. Diese Gebiete werden als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Hier gelten zusätzliche Pflichten und somit ein zusätzlicher Schutz für die Bevölkerung. Die Radonkonzentration kann aber auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten erhöht sein, auch wenn die Wahrscheinlichkeit außerhalb dieser Gebiete geringer ist.

Allgemein gilt: Gewissheit schafft nur eine Messung. Wird der Referenzwert überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften, Abhilfe schaffen.

24.02.2021 

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr