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Tempo 30 bis 17 Uhr in Berger Straße in Percha bleibt

Die Tempo 30-Regelung an der Berger Straße in Percha bleibt erst einmal, wie sie derzeit ist und erhält einen Zusatzhinweis auf die Radarkontrolle. Das Landratsamt hat die verkehrsrechtliche Anordnung für die Zusatzbeschilderung „Radarkontrolle“ erteilt. Die Anordnung basiert auf Grundlage der bisher an Schultagen gültigen Zeiten von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr. „Ich halte diese Regelung für verkehrsrechtlich gut begründbar, alles andere wäre bei einem Ganztagesangebot nur schwer verständlich. Es funktioniert offensichtlich in diesem Verkehrsbereich auch bislang gut. Ich hoffe, dass das auch die oberen Verkehrsbehörden so vertreten, was letztlich abzuwarten bleibt", erklärt Landrat Stefan Frey.

Aktuell gilt an Schultagen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Im Zusammenhang mit der geplanten Inbetriebnahme eines stationären Blitzers durch die Stadt Starnberg stand die Rechtmäßigkeit dieser Regelung auf dem Prüfstand. Denn nur wenn diese gegeben ist, kann die Geschwindigkeit dort auch überwacht und geblitzt werden. „Eine Betreuungsmöglichkeit am Mittag und nachmittags ist für die Grundschüler in Percha gegeben. Das hat uns die Stadt bestätigt. Auf dieser Grundlage wäre jede andere Entscheidung kaum verständlich“, erklärt Landrat Stefan Frey. „Der Staat kann nicht ein Recht auf Ganztagsbetreuung einführen, die damit einhergehenden verkehrsbeschränkenden Regelungen, wie für den Regelunterricht möglich sind, aber nicht anpassen“, so Frey weiter.

 

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