Was sind Hauptjugendschöffen und was sind Ersatzjugendschöffen?
Als Hauptjugendschöffe nehmen grundsätzlich Sie an den ordentlichen Sitzungen (12 Sitzungen im Schnitt pro Jahr) teil.
In der Funktion als Ersatzjugendschöffin bzw. Ersatzjugendschöffe werden Sie dann herangezogen, wenn der bzw. die Hauptschöffin an einer bestimmten Sitzung nicht teilnehmen kann.