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Lebende oder tote Spitzmäuse sowie deren Ausscheidungen sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden. Werden Spitzmäuse im häuslichen oder Arbeitsumfeld festgestellt, sollte ihre Nahrungsquelle gefunden und beseitigt werden.

Sollten in BoDV-1 Gebieten tote Spitzmäuse gefunden werden, sollten die Tierkörper sicher beseitigt werden (Anleitung siehe unter Links).

Falls man Kontakt zu Spitzmäusen und/oder deren Ausscheidungen gehabt hat, ist es wichtig, sich sofort die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Nach Tätigkeiten mit Staubbelastung sollte sofort geduscht (inkl. Haare waschen) und die mit Staub kontaminierte Arbeitskleidung gewaschen werden.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-770
08151 148-11292
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/

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