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Das Gesundheitsamt, in dessen Dienstbereich die verordnenden Ärzte ihre Tätigkeit ausüben, beglaubigt die ärztlichen Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln.

  • Beglaubigungen können im Gesundheitsamt Starnberg durchgeführt werden:
    Montag - Freitag: 09.00 Uhr - 11:00 Uhr
    Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  • Voraussetzungen für die Beglaubigungen sind:
    • vollständig ausgefüllte ärztliche Bescheinigungen pro Medikament im Original
    • gültiges Ausweisdokument
    • eventuell Vollmacht zur Beantragung der Beglaubigung durch eine dritte Person und Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Kosten für die Beglaubigungen:
    Die Gebühren betragen 10,00 Euro pro Person pro Reise. Die Bezahlung erfolgt mit EC-Karte.


Zuständige Stelle

Infektions- und Umwelthygiene
Team 321

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/321

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr