Das Gesundheitsamt, in dessen Dienstbereich die verordnenden Ärzte ihre Tätigkeit ausüben, beglaubigt die ärztlichen Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln.
- Beglaubigungen können im Gesundheitsamt Starnberg durchgeführt werden:
Montag - Freitag: 09.00 Uhr - 11:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
- Voraussetzungen für die Beglaubigungen sind:
- vollständig ausgefüllte ärztliche Bescheinigungen pro Medikament im Original
- gültiges Ausweisdokument
- eventuell Vollmacht zur Beantragung der Beglaubigung durch eine dritte Person und Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Kosten für die Beglaubigungen:
Die Gebühren betragen 10,00 Euro pro Person pro Reise. Die Bezahlung erfolgt mit EC-Karte.