Bekomme ich Nachricht, ob ich ausgewählt wurde?
Die Auswahl der Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen trifft der Wahlausschuss des Amtsgerichts Starnberg im Sommer/Herbst 2023. Sie werden vom Amtsgericht im Nachgang benachrichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht gewählt wurden, werden vom Amtsgericht nicht gesondert benachrichtigt. Ebenso erhält das Jugendamt keine Informationen über die Wahlergebnisse.