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Die Auswahl der Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen trifft der Wahlausschuss des Amtsgerichts Starnberg im Sommer/Herbst 2023. Sie werden vom Amtsgericht im Nachgang benachrichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht gewählt wurden, werden vom Amtsgericht nicht gesondert benachrichtigt. Ebenso erhält das Jugendamt keine Informationen über die Wahlergebnisse.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr