Mit welchem zeitlichen Aufwand ist zu rechnen?
Insgesamt 5 Jahre, die nächste Amtsperiode beginnt 2033.
Hauptjugendschöffen haben in der Regel nicht mehr als 12 ordentliche Sitzungen pro Jahr, außer es ergeben sich in einem speziellen Fall zusätzliche Verhandlungstage.
Ersatzjugendschöffen werden vom Gericht in der Regel für drei bis vier Gerichtstermine im Kalenderjahr eingeteilt.