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Mit welchem zeitlichen Aufwand ist zu rechnen?

Insgesamt 5 Jahre, die nächste Amtsperiode beginnt 2033.
Hauptjugendschöffen haben in der Regel nicht mehr als 12 ordentliche Sitzungen pro Jahr, außer es ergeben sich in einem speziellen Fall zusätzliche Verhandlungstage.
Ersatzjugendschöffen werden vom Gericht in der Regel für drei bis vier Gerichtstermine im Kalenderjahr eingeteilt.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr