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Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde Starnberg mit Aufgabenschwerpunkt Staatsangehörigkeit, Team 315, erfüllen folgende Aufgaben:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
    • durch Geburt ableitend von den Eltern (§ 4 Abs. 1 StAG)
    • durch Inlandsgeburt (§ 4 Abs. 3 StAG)
    • durch Erklärung (§ 5 StAG)
    • durch Adoption (§ 6 StAG)
    • durch Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1, 2 BFVG
    • durch Antrag auf Einbürgerung (§ 8 StAG – Ermessenseinbürgerung)
    • durch Antrag Einbürgerung (§ 9 StAG – Ermessenseinbürgerung – verkürzte Wartezeit für Ehepartner)
    • durch Einbürgerungsantrag (§ 10 Abs. 1 und Abs. 2 – Anspruchseinbürgerung)
  • Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
    • durch Entlassung
    • durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag,
      • Ausnahme:
        • Erwerb Staatsangehörigkeitserwerb EU + Schweiz (§ 25 Abs. 1 StAG)
        • Antrag/Erhalt einer Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG, erteilt von ROB)
    • durch Verlust durch Adoption von einem ausländischen Elternteil (§ 27 StAG)
    • durch Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte (§ 28 StAG)
    • durch Verlust durch Erklärung (§ 29 StAG)
    • durch Verlust durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35 StAG)

Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

Team 311 Aufenthalt

Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr

Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde