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Im Rahmen der Erstbelehrung werden Sie in mündlicher wie auch in schriftlicher Form über das  Infektionsschutzgesetz §§ 42-43 informiert. Liegen bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbot vor, erhalten Sie vom Gesundheitsamt oder dem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt/Ärztin die Bescheinigung über die Erstbelehrung.

Sie bestätigen nach der Belehrung schriftlich gegenüber dem Gesundheitsamt oder dem beauftragten Arzt/Ärztin in mündlicher wie auch schriftlicher Form, über § 42 und § 43 belehrt worden zu sein sowie frei von Erkrankungen zu sein, welche ein Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbot zur Folge haben

Zuständige Stelle

Infektions- und Umwelthygiene
Team 321

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg
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08151 148-77900
08151 148-11999
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/321

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr