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Anforderungen

Ausgezeichnet werden Projekte, Initiativen, Aktionen oder Technologien 

  • zur Energieeinsparung oder Steigerung der Energieeffizienz,
  • zur Erzeugung regenerativer Energien
  • zur Verminderung klimaschädlicher Treibhausgase
  • zur Sensibilisierung und Motivation der Öffentlichkeit für Klimaschutz und Energiewende.

Die eingereichten Projekte sollen in den Alltag übertragbar und außergewöhnlich oder besonders innovativ sein, sie sollen eine Vorbildfunktion haben und bereits erfolgreich realisiert worden sein.

Dabei sind Ihrer Fantasie keine Grenzen gesetzt - auch Kleines kann ein Meilenstein für Energiewende und Klimaschutz sein!

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr