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  • Sie müssen den Antrag auf Kostenübernahme vor dem Schwangerschaftsabbruch stellen. 
  • Der Abbruch ist nur bis Ende der 12. Woche möglich (bei kriminologischer Indikation als auch bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch). 
  • Mindestens 3 Tage vor dem rechtswidrigen, aber straffreien Abbruch muss eine Beratung bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgt sein. 
     

Zuständige Stelle

Web-Service
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Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kols
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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
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