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Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

Des Weiteren gibt es eine Widerspruchsfrist, wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind. Diese ist unbedingt einzuhalten, denn nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Zuständige Stelle

Web-Service
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Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-77815 (Web-Service Zentrale)
Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kols
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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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