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Hört unser Kind wirklich gut?

Auch im angehenden Schuljahr 2026/2027 finden im Gesundheitsamt Starnberg wieder die bewährten Pädagogisch-Audiologischen Sprechstunden zur Überprüfung des Hörens bei Kindern und Jugendlichen statt. Zielsetzung der Sprechtage ist es, Hörstörungen bei Kindern möglichst frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen der Förderung einzuleiten. Auch erst im schulischen Alter auftretenden Hörschädigungen sollen frühzeitig erkannt werden, um trotz einer Hörminderung eine erfolgreiche Schullaufbahn zu durchlaufen. Die Termine in diesem Jahr sind am 8. Oktober, am 12. November und am 3. Dezember. Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über das Gesundheitsamt Starnberg unter Telefon 08151 148-77900 oder per Mail an gesundheitsamt@lra-starnberg.de.

Die Hörtestungen und die anschließende Beratung werden vom Fachpersonal der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle der Musenbergschule, ein Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören in München durchgeführt. Die Pädagogischen Audiologen sind Fachpädagoginnen für Hörgeschädigtenpädagogik mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit hör- und sprachauffälligen Kindern. Grundlage der Beratung ist ein kindgerechtes Hörscreening und ein Gespräch mit den Eltern über deren Einschätzung zu ihrem Kind. In Zusammenarbeit mit den Eltern sowie niedergelassener HNO-Ärzte, Kinder- und Allgemeinärzte wird die bestmögliche Behandlung und Förderung für das Kind gesucht. Je früher fachpädagogische Maßnahmen eingeleitet werden können, desto wahrscheinlicher können mögliche Folgebeeinträchtigungen einer unerkannten Hörschädigung vermieden werden.

Zu den Hör-Sprechstunden können alle Kinder in jedem Alter vorgestellt werden, bei denen ein Verdacht auf eine Hör- oder Sprachauffälligkeit oder eine Problematik im Bereich der auditiven Wahrnehmung besteht, beziehungsweise ausgeschlossen werden soll. Bei Fragestellungen zum Bereich der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung ist aufgrund der Testnormierungen ein Mindestalter von 7 Jahren, eine altersgemäße Sprachentwicklung im Deutschen sowie ein IQ im Normbereich zwingend erforderlich. Auch Kinder mit einer bereits festgestellten Hörschädigung, die derzeit ohne fachpädagogische Begleitung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Hören eine vorschulische oder schulische Einrichtung besuchen, können zu den Sprechtagen kommen. 

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr