Kann ich mich auch bewerben, wenn mein Wohnsitz außerhalb des Landkreises Starnberg ist?
Nein, für die Jugendschöffentätigkeit ist es erforderlich, seinen Wohnsitz zu Beginn der künftigen Wahlperiode seit mindestens einem Jahr im Landkreis Starnberg zu haben.
Für Interessenten mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises ist eine Bewerbung bei der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde bzw. dem Landkreis möglich. Die Jugendschöffenwahlen finden in allen Gemeinden und Landkreisen für die jeweiligen Amtsperioden zeitgleich statt.