Landratsamt bringt konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau ein
Wir müssen dringend Bürokratie abbauen, sowie Verwaltungsverfahren verschlanken, beschleunigen und praxisnäher gestalten, so heißt es allenthalben in der Politik. Ob und wie das funktioniert, zeigt letztlich nur die Praxis vor Ort. „Deshalb bin ich froh, dass wir erstmals selbst konkrete Vorschläge einbringen konnten und hoffen nun auch, damit gehört zu werden“, so berichtet hoffnungsfroh Landrat Stefan Frey. Der Landkreis Starnberg nutzt die Chancen des im Mai in Kraft getretenen Bayerischen Modellregionengesetzes. Bereits kurz nach Beginn des Beteiligungsverfahrens wurden konkrete Vorschläge beim Bayerischen Staatsministerium des Innern eingereicht. Inzwischen hat das Landratsamt insgesamt elf thematisch gebündelte Vorschläge mit jeweils mehreren Einzelthemen aus dem Umwelt, Bau- und Kommunalbereich übermittelt, mehrere davon werden bereits in den zuständigen Fachministerien geprüft. Ziel ist es, die Erfahrungen aus der täglichen Verwaltungspraxis in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, Vereinfachungen anzuregen und diese im Rahmen des Modellprojekts erproben zu können. Im Mittelpunkt stehen effizientere Verwaltungsabläufe sowie spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. „Ich hoffe, dass unsere Vorschläge Gehör finden, entsprechend übernommen werden und wir mit diesen Regelungen als Modell-Landkreis arbeiten dürfen“, so Landrat Stefan Frey.
Ein besonderer Schwerpunkt dabei liegt für das Landratsamt Starnberg im Bereich des Bauens. „Gerade im Baurecht müssen wir Verfahren verschlanken“, ist sich Frey sicher. Daher umfasst alleine der hierzu eingereichte Gesamtvorschlag zehn konkrete Einzelmaßnahmen. Vorgeschlagen werden unter anderem der Abbau von Doppelprüfungen zwischen den Gemeinden und der Kreisverwaltung, schlankere Genehmigungsverfahren sowie klarere Verantwortlichkeiten zwischen Bauherrn, privaten Sachverständigen und Behörden. Im Fokus steht dabei immer, Verfahren zu beschleunigen und unnötige Aufwände zu vermeiden. Daneben sollen auch einfachere und für die Bauherrn günstigere Regelungen erzielt werden, etwa bei den einzuhaltenden Abstandsflächen, die sollten sich nach dem Vorschlag des Landratsamtes künftig überdecken dürfen, solange die Anforderungen des Brandschutzes eingehalten werden. „Warum muss das Landratsamt bei einem Neubau in einem aufwändigen Verfahren regelmäßig prüfen, ob die Erschließung sichergestellt ist? Das ist doch ausschließlich eine privat zu klärende Fragestellung.“, erläutert Frey ein weiteres Beispiel. Bei vielen Nachbarn funktioniert dies doch durch eine einfache schuldrechtliche Vereinbarung, ohne gleich eine dingliche Sicherheit beim Grundbuchamt eintragen zu müssen. „Das ist so ein typisches Beispiel, wo wir überreguliert sind“, meint Frey.
Auch im Umweltrecht wurden zahlreiche Vorschläge erarbeitet. Hier geht es vor allem um den Abbau schwer vollziehbarer oder rechtlich wenig praktikabler Regelungen und um die Bündelung von Zuständigkeiten bei den jeweiligen Fachbehörden. Dadurch sollen Ressourcen gezielter eingesetzt und Verfahren effizienter gestaltet werden, ohne das Schutzniveau für Natur und Umwelt zu senken.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landkreisgemeinden wurden frühzeitig – unter anderem im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung – über das Projekt und die eingereichten Vorschläge informiert. Parallel dazu steht die Kreisverwaltung in einem engen Austausch mit den weiteren oberbayerischen Landratsämtern und dem Bayerischen Landkreistag. Eingereichte Vorschläge werden dort transparent geteilt und gemeinsam weiterentwickelt.
Landrat Stefan Frey hatte bereits zu Beginn des Projekts intern die klare Zielsetzung formuliert, die Chancen des neuen Gesetzes konsequent zu nutzen und zügig konkrete Vorschläge zu entwickeln. „Das Modellregionengesetz bietet uns Kommunen die Möglichkeit, Erfahrungen aus der täglichen Verwaltungspraxis unmittelbar in die Weiterentwicklung des Landesrechts einzubringen – und zwar in einem transparenten Prozess mit direktem Zugang zu unseren Ministerien. Genau diese Chance nutzen wir für unseren Landkreis. Unsere Mitarbeiter wissen aus ihrer täglichen Arbeit sehr gut, an welchen Stellen Verfahren unnötig kompliziert sind. Deshalb bringen wir konkrete und fachlich fundierte Vorschläge ein, um Verwaltungsverfahren im Sinne der Bürger einfacher, schneller und praxistauglicher zu machen“, so Frey.
Frey: „Leider, und das ist der Wermutstropfen bei der ganzen Geschichte, kann der Landesgesetzgeber nur von seinen eigenen gesetzlichen Vorgaben Abstriche erlauben. Vieles ist aber über Bundesgesetze und das Europarecht geregelt und da kommen wir noch nicht ran. Ich hätte da zig Ideen und Vorschläge! Natürlich muss auch immer Sicherheit und Ordnung mitgedacht werden, sagt das neue Modellregionengesetz. Und wir dürfen nur streichen und nicht durch eigene Regelungen Sinnvolles ergänzen. Das schränkt uns bei der Entbürokratisierung deutlich ein. Aber immerhin ist der erste Schritt gemacht. Davon wünsche ich mir noch viele mehr. Der Gesetzgeber darf uns dabei schon auch vertrauen, dass das läuft.“
Die Vorschläge werden zunächst von den jeweiligen Fachministerien geprüft und gehen dann zur Entscheidung in den Bayerischen Landtag, der – im Falle einer Zustimmung - das Landratsamt im Anschluss durch eine spezielle Rechtsverordnung von den Vorgaben befreit.