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Nach dem Messen ist vor dem Handeln

Liegen die Messergebnisse vor, gibt es je nach Messergebnis zwei mögliche weitere Vorgehensweisen:

  • Der Referenzwert wird nicht überschritten:
    Aus Werten unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft ergibt sich keine Pflicht zu handeln. Liegt die Radonkonzentration nahe an den 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft können dennoch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel regelmäßiges Stoßlüften.
  • Der Referenzwert wird überschritten:
    Hat die Messung Werte über dem Referenzwert ergeben, sollten Radon-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. An Arbeitsplätzen sind diese sogar verpflichtend. Weitere Informationen zu organisatorischen oder baulichen Radon-Schutzmaßnahmen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (Bayerisches Landesamt für Umwelt - LfU Bayern).

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-11292
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/

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