Reformierte Schuleingangsuntersuchung im Landkreis Starnberg
Mit der Einschulung in die Grundschule beginnt für Kinder und Eltern ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Dabei sollen möglichst alle Kinder aus gesundheitlicher Sicht die gleichen Chancen für einen erfolgreichen Schulstart haben. Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festzustellen. Mit der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) wird die bisherige Untersuchung neu ausgerichtet. Die Kinder werden künftig rund ein Jahr früher, wenn sie vier bis fünf Jahre alt sind, untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern ob es Unterstützung für einen guten Start in die Schule benötigt.
Die Erkenntnisse darüber, wie der Übergang vom Kindergarten in die Schule bestmöglich gestaltet werden kann, haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Entscheidend ist heute weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist. Vielmehr soll frühzeitig erkannt werden, ob ein Kind Unterstützung benötigt, damit der Übergang in die Schule erfolgreich gelingt.
Bislang findet die Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen zwölf und drei Monaten vor dem Schuleintritt statt. Bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen kann dieser Zeitraum zu kurz sein, um mögliche Rückstände bis zum Schulbeginn durch gezielte Förderung aufzuholen. Auch Auffälligkeiten beim Sehen oder Hören sollten möglichst früh erkannt werden, da für ihre Behandlung in der frühen Kindheit besonders wichtige Entwicklungsphasen bestehen.
Eine besondere Bedeutung kommt zudem den Vorläuferfähigkeiten für Lesen, Schreiben und Rechnen zu. Diese Fähigkeiten entwickeln sich bereits im Kindergartenalter und können in diesem Alter erfasst und gezielt gefördert werden. Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung, etwa eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Solche Schwierigkeiten können langfristig bestehen bleiben und mit weiteren Problemen einhergehen.
Erweiterter Untersuchungsumfang und früherer Zeitpunkt
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung bringt zwei wesentliche Änderungen mit sich: Zum einen wird das Untersuchungsspektrum erweitert, zum anderen wird die Untersuchung um etwa ein Jahr vorverlegt.
Neu hinzu kommen unter anderem die Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten, visueller Wahrnehmung und Grobmotorik. Dabei geht es beispielsweise darum, ob ein Kind grundlegende Voraussetzungen für das spätere Rechnen mitbringt, Gesehenes richtig verarbeiten kann oder altersgerechte große Bewegungsabläufe wie Gehen und Hüpfen beherrscht.
Die Untersuchung findet künftig statt, wenn die Kinder etwa vier bis fünf Jahre alt sind. Alle Testbereiche sind entsprechend an das jüngere Alter angepasst. Am Zeitpunkt der Einschulung und am regulären Einschulungsalter ändert sich nichts.
Mehr Zeit für Förderung
Ziel der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist es, Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen möglichst frühzeitig zu erkennen. Bei Bedarf können dadurch rechtzeitig Fördermöglichkeiten angeregt sowie weitere diagnostische oder unterstützende Maßnahmen eingeleitet werden.
Ein auffälliges Untersuchungsergebnis bedeutet dabei nicht, dass ein Kind „durchgefallen“ ist. Durch den früheren Untersuchungszeitpunkt bleibt mehr Zeit, um gemeinsam mit den Eltern passende Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und umzusetzen. So soll der Übergang in die Schule für die betroffenen Kinder und ihre Familien erleichtert werden.
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung versteht sich damit ausdrücklich nicht als Prüfung. Im Mittelpunkt steht vielmehr, bei Bedarf frühzeitig Hilfen zu mobilisieren. Mit der flächendeckenden Einführung soll außerdem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern möglichst gute und vergleichbare Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart erhalten.
Start im Landkreis Starnberg ab Frühjahr 2027
Ab dem Frühjahr 2027 werden Kinder aus dem Landkreis Starnberg zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen, die zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 geboren wurden.
Die Eltern erhalten die Einladung sowie weitere Informationen rechtzeitig vom Gesundheitsamt.