Seiteninhalt

Richter aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine besuchen das Starnberger Landratsamt

Unter der Leitung von Andrea Breit, Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben Richterinnen und Richter aus Donezk und Luhansk dem Landratsamt Starnberg einen Besuch abgestattet. Im Interesse der Delegation lag der Austausch zum Verwaltungsverfahren sowie die Arbeit einer deutschen Verwaltungsbehörde. Landrat Stefan Frey und die juristischen Geschäftsbereichsleiter des Landratsamtes haben gemeinsam mit derzeit dem Landratsamt zugeteilten Rechtsreferendaren die Themen für die Besuchergruppe vorbereitet. Mit Hilfe von zwei Dolmetschern ergab sich ein interessanter Austausch. „Der Besuch war sehr interessant und beeindruckend. Wir haben intensive Einblicke in die aktuelle Situation in der Ukraine erhalten, insbesondere wie dort trotz aller Widrigkeiten ohne Unterbrechung in den Gerichten gearbeitet wird.  In ausgelagerten Räumen, die sich auch ständig ändern können, erfolgt mit großem Engagement Rechtsprechung. Das können wir uns alle gar nicht vorstellen. Wenn wir hier unterstützen können, und sei es nur mit Informationen und Beispielen aus der Praxis, tun wir das sehr gerne“, so Landrat Stefan Frey.

Im Interesse der Richtergruppe lagen in erster Linie Verwaltungsverfahren in Deutschland, einschließlich des Widerspruchsverfahrens. Dabei überprüft die Behörde ihre Entscheidung zunächst erst einmal selbst noch einmal auf Recht- und Zweckmäßigkeit und kann sie gegebenenfalls vor einem gerichtlichen Verfahren korrigieren. Erst wenn der Betroffene auch dann nicht mit der Entscheidung einverstanden ist, kann er den Gerichtsweg wählen. Hintergrund dieser Regelung ist der Grundsatz: Selbstkontrolle der Verwaltung vor gerichtlicher Kontrolle.

In der Ukraine wurde das Verwaltungsverfahrensgesetz erst 2023 eingeführt. Aus Sicht der Richter ein großer Fortschritt, da mit Einführung des Gesetzes die Bürgerrechte maßgeblich gestärkt werden, indem es Behörden zu transparentem, unparteiischem und rechtmäßigem Handeln verpflichtet. Es schützt die Bevölkerung vor willkürlicher Verwaltung, garantiert das Recht auf Akteneinsicht, persönliche Anhörung sowie Schadensersatz und stellt sicher, dass ablehnende Behördenentscheidungen detailliert begründet werden müssen. Da es das Gesetz allerdings noch nicht lange gibt und die Umsetzung aufgrund finanzieller und personeller Kapazitäten, nicht zuletzt dem aktuellen Kriegsgeschehen geschuldet, nur zögerlich vorankommt, war die Richterdelegation sehr daran interessiert, wie diese Verfahren bei uns laufen.

Der Arbeitsbesuch der Delegation der Verwaltungsgerichte Doneszk und Luhansk mit den jeweiligen Präsidenten –  Dr. Olena Koshkosh und Eduard Kaznacheiev – an der Spitze, wurde von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. organisiert. Auf dem Programm der Delegation stehen Besuche und Austausch mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichthof, dem Verwaltungsgericht München, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und einem Landratsamt. Andrea Breit, Patin der Stiftung, hat sich für das Landratsamt Starnberg entschieden, da ihre juristische Laufbahn hier, als juristische Geschäftsbereichsleitung, begonnen hat. 

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr