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Wo kann ich mich auf COVID19 testen lassen?

Seit dem 01.03.2023 ist keine Testpflicht auf Corona für das Betreten von Einrichtungen mehr erforderlich.
Wenn Sie sich aber dennoch zur Ihrer oder der Sicherheit Ihrer Angehörigen bei Besuchen in Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Pflegeheimen testen lassen wollen, können Sie dies entweder mit einem Selbsttest zu Hause machen oder auch weiterhin kostenpflichtig in einer Apotheke, da es sich dabei um eine apothekenübliche Dienstleistung handelt.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr