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Die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann nach einer Erkrankung erfolgen, sobald das Allgemeinbefinden den Besuch der Einrichtung wieder erlaubt, unabhängig davon, ob der Erreger zu diesem Zeitpunkt noch im Blut nachweisbar ist. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen müssen beachtet werden.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Kontaktpersonen dürfen die Einrichtungen besuchen.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
in Karte anzeigen

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Anreiseinformationen

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr