Was muss ich tun, wenn ich einen gesetzten Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann?
Es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich von dem Gerichtstermin bei der zuständigen Richterin bzw. Richter befreien zu lassen:
- Krankheit: Hier ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, dass an diesem Tag das Ehrenamt des Jugendschöffen nicht ausgeübt werden konnte bzw.
- Urlaub: Hier ist unter Vorlage z. B. einer Buchungsbestätigung, Flugticket eine Befreiung durch die für Sie zuständige Richterin bzw. Richter möglich bzw.
- Dringende andere Termine: Es besteht die Verpflichtung zur Wahrnehmung des Ehrenamtes, eine Befreiung ist daher nur in Einzelfällen nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin bzw. dem zuständigen Richter möglich.