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Welche Aufgaben haben Jugendschöffinnen und Jugendschöffen?

Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter (Schöffen) tätig, die in den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen; sie tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

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