Seiteninhalt
Das Einsetzen von Bojen in den Starnberger See den Pilsen- und Wörthsee ist generell genehmigungspflichtig.
Die öffentlich rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, die dazugehörige privatrechtliche Genehmigung der jeweilige Seeeigentümer.
Die öffentlich rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, die dazugehörige privatrechtliche Genehmigung der jeweilige Seeeigentümer.