Unterbringung (Wohnraumsuche und Wohnraumangebote)
Hinweis:
Vermieterinnen und Vermieter werden gebeten dem Landratsamt unter abh-asyl@lra-starnberg.de zu melden (bitte mit Nennung des Namens und des Geburtsdatums der Mieter), sobald der Mietvertrag aufgelöst wird bzw. die Mieter ausziehen.
Bitte informieren Sie Ihre Mieterinnen und Mieter auch, dass eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen soll.
Wohnraumsuche:
Falls Sie privat keinen Wohnraum gefunden haben, können Sie sich an das Ankunftszentrum in München wenden:
Ankunftszentrum
Maria-Probst-Straße 14
80939 München
Hier werden Sie registriert und erhalten eine Unterkunftsmöglichkeit.
Weitere Informationen zum Ankunftszentrum: Asyl beantragen - Ankunftszentrum für Flüchtlinge (muenchen.de)
Ergänzende Informationen zu ausländerrechtlichen Fragen und zur Registrierung befinden sich im Abschnitt "Aufenthaltserlaubnis".
Wohnraumangebote:
Wenn Sie für UkrainerInnen Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, bedenken Sie bitte, dass wir nur Angebote von einem Jahr annehmen können. Wir möchten, dass die geflüchteten Personen zur Ruhe kommen können und nicht nach kurzer Zeit wieder umziehen müssen. Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Formular.
Wenn Sie den Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellen, können Sie eine Pauschale für die Betriebskosten beantragen. Für jeden Erwachsenen können monatlich 65,00 EUR ab dem 15. Lebensjahr und für die Minderjährigen bis zum 14. Lebensjahr monatlich 50,00 EUR ausgezahlt werden. Genauere Infos erhalten Sie auf Anfrage per Online-Formular.
Wenn Sie einen Mietvertrag mit den Geflüchteten Personen abschließen möchten, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Es gelten folgende Mietobergrenzen:
Haushaltsgröße |
Angemessener |
Angemessene Nettokaltmiete |
Angemessene Betriebskosten |
Angemessene Bruttokaltmiete |
1-Personen-Haushalt |
bis zu 50 m² |
619,50 € |
78,00 € |
697,50 € |
2-Personen-Haushalt |
bis zu 65 m² |
776,10 € |
101,40 € |
877,50 € |
3-Personen-Haushalt |
bis zu 75 m² |
926,25 € |
102,75 € |
1.029,00 € |
4-Personen-Haushalt |
bis zu 90 m² |
1.095,30 € |
130,50 € |
1.225,80 € |
5-Personen-Haushalt |
bis zu 105 m² |
1.281,00 € |
153,30 € |
1.434,30 € |
Jede weitere Person |
bis zu 15 m² |
183,00 € |
21,90 € |
204,90 € |
Heiz- und Warmwasserkosten können in tatsächlicher Höhe anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit wird im Einzelfall festgelegt.
Sollte nur ein Zimmer untervermietet werden, ist ein schriftlicher Untermietvertrag notwendig.
Wir empfehlen Ihnen, die Personen, die Sie aufnehmen darauf hinzuweisen und ggf. dabei zu unterstützen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Leider können wir bei der Erstellung von privatrechtlichen Mietverträge aus Kapazitätsgründen nicht behilflich sein.
Auch das Landratsamt mietet Wohnungen und Häuser zur Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine an. Der Mietvertrag muss dabei mindestens auf ein Jahr ausgestellt werden.
Für Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtung sowie den staatlichen Unterkünften ist eine Eingangsuntersuchung vorgesehen, diese wird vom Landratsamt organisiert. Für Geflüchtete in privaten Unterkünften ist eine Eingangsuntersuchung nicht vorgeschrieben, wird aber trotzdem empfohlen. Bitte wenden Sie sich dazu an die niedergelassenen Ärzte.
Arztbesuche können mittels des beim Fachbereich Sozialwesen - Team 223 erhältlichen Krankenbehandlungsscheins erledigt werden. Voraussetzung ist, dass ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gestellt wird und ein Anspruch besteht.
Hinweis zur Reaktionszeit auf Ihre Wohnungsmeldung: