Seiteninhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung



Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind seit dem 01.01.2005 als Viertes Kapitel in das Zwölfte Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) eingefügt worden. Die Grundsicherung soll dazu beitragen, den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherzustellen, wenn das eigene Ruhestandseinkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, den Grundbedarf zu decken.

Antragsberechtigt sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und vor dem 01.01.1947 geboren sind, oder nach dem 31.Dezember 1946 geboren sind und die Anhebung der Altersgrenzen beendet haben, sowie Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf diese Leistungen, wenn der Lebensunterhalt einschließlich Unterkunftskosten nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann.

 

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen, damit wir Ihren Anspruch auf Sozialhilfeleistungen prüfen können?
[PDF, 91 kB]
  • Ausfüllbarer Antrag zum Download:




  • Wichtig:
    Laden Sie auch alle Anlagen herunter:








Zuständige Stelle

Soziale Hilfen I
Team 221

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77238
08151 148-11539
soziales@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/221

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr