Blaue Karte-EU
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis entspricht. Neben einem anerkannten Hochschulabschluss ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot sowie ein Arbeitsvertrag mit einem Mindestbruttojahresgehalt, welches sich jährlich an den Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung orientiert und daher jedes Jahr neu angepasst wird, erforderlich.
Die Blaue Karte-EU wird nach Einführung als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße (elektronischer Aufenthaltstitel - eAT) ausgestellt. Hier erhalten Sie Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).