Visum
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern. Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Der Aufenthaltstitel für kurzfristige Aufenthalte (bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen) oder zur Ein- und Durchreise durch die Bundesrepublik Deutschland wird als Visum erteilt.
Die Erteilung erfolgt ausschließlich durch die vom Auswärtigen Amt bevollmächtigten deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft / Generalkonsulat).
Informationen zur Visumserteilung, insbesondere die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen, entnehmen Sie bitten den Internetseiten der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Bitte beachten Sie, dass für einen Aufenthalt, welcher 90 Tage überschreitet, die Einreise grundsätzlich mit einem Visum zu erfolgen hat. Dies gilt nicht für Unionsbürger, Staatsangehörige der EWR-Staaten, Schweizer und Staatsangehörige bestimmter Staaten.
Bei der Erteilung eines Visums zu Besuchsaufenthalten kann es möglich sein, dass die deutsche Auslandsvertretung eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 AufenthG verlangt, welche vor der Visumsbeantragung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben ist.
Die Verlängerung eines Visums für kurzfristige Aufenthalte (Besuchs- /Touristen- /Geschäftsvisa, Schengen-Visa) ist im Bundesgebiet in der Regel nicht möglich! Der Antragsteller muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft / Generalkonsulat) vor der Einreise für den gesamten Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte.