Seiteninhalt

Der Ausländerbeirat



"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3


Mitglieder

Ausländerbeirat

» direkt zur Mitgliederliste

Wahl 2018 für Wahlperiode 2019 - 2024

» weitere Information zur Wahl ...

Aktuelle Satzung und Wahlordnung

(gültig seit 01.01.2012)

Wie viele Asylbewerber gibt es derzeit im Landkreis Starnberg?

Häufige Fragen zum Thema Asyl

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses


Zuständige Stelle

Geschäftsstelle Ausländerbeirat

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148 77338
08151 148 11338
auslaenderbeirat@lra-starnberg.de
Internet: www.auslaenderbeirat-starnberg.de

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr