Einbürgerung
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.
Vor der Antragstellung sollten Sie eine unverbindliche Vorprüfung durchführen ⇒ Quick-Check
Mit Ihrer Antragstellung wird in der Regel ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren eröffnet. Für Erwachsene beträgt die Gebühr 255 Euro. Minderjährige Kinder, welcher zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Achtung: Aufgrund einer Gesetzänderung hat sich das Antragsaufkommen massiv erhöht. Dies hat eine erheblich längere Bearbeitungszeit zur Folge. Wir müssen Sie um Ihr Verständnis bitten, dass die Bearbeitungszeit durchschnittlich 1 Jahr beansprucht. Die Bearbeitungszeit kann verkürzt werden, wenn der Antrag mit vollständigen Angaben und Unterlagen eingereicht wird. Daher empfehlen wir Ihnen, die untenstehenden „Hinweise zum Antrag“ sowie die „Liste der erforderlichen Unterlagen“ zu beachten!
Wir bitten Sie, von Anfragen zur Bearbeitungszeit und Stand der Bearbeitung abzusehen!
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist u. a. auch der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Das Sie über diese Kenntnisse verfügen können Sie durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachweisen. Der Einbürgerungstest wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert (⇒ weitere Informationen).