Anzahl der Stellplätze
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Informationen über die Anzahl der Stellplätze erhalten Sie im Fachbereich Bauwesen des Landratsamtes Starnberg.
Erläuterung:
Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) regelt vor allem die Größe, Ausgestaltung und sicherheitsrechtliche Anforderungen an Garagen und Stellplätze.
In der GaStellV wird nunmehr auch die notwendige Anzahl der Stellplätze geregelt. Hierzu wurde der GaStellV eine Anlage mit Berechnungstabelle angefügt.
Die Berechnung der Anzahl der Stellplätze erfolgt aber dann nicht über die Anlage zur GaStellV, wenn eine Gemeinde eine eigene Stellplatzsatzung hat.Einige Gemeinden haben bereits solche Satzungen.
Auskunft erteilt hierüber der jeweilige Baubereich.
>> Ihre Ansprechpartner in der Bauverwaltung