Wohnraumförderung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern. Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Förderung von Wohnraum
Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise:
Zielgruppe sind insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose oder sonstige hilfebedürftige Personen.
Das Landratsamt Starnberg ist für die Förderung von Eigenwohnungen (Eigenheime oder Eigentumswohnungen) im Landkreis Starnberg zuständig.
Gefördert wird:
- das Schaffen von Eigenheimen durch
- Neubau
- Gebäudeänderung
- Wohnraumänderung
- der erstmalige Erwerb von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb)
- der Erwerb bestehenden Wohnraums in der Form von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (Zweiterwerb)
- bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange schwer behinderter oder nicht nur vorübergehend kranker Menschen
Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag oder ein Kaufanwartschaftsvertrag geschlossen wurde.
- Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
- Bauen und Wohnen - Förderung, Zulagen, Darlehen
- Broschüre Wohnraumförderung auf einen Blick
- Wohnen in Bayern