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Fleischhygienebezirke



Fleischhygienebezirke sind Bezirke in denen praktizierende Tierärzte landkreiseigene Aufgaben wie die Schlachttieruntersuchung, den Fleischbeschau, die Gehegewildüberwachung und die Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben übernommen haben.

Da sie damit amtliche Aufgaben wahrnehmen nennt man sie amtliche Tierärzte.
Der Landkreis Starnberg ist in 5 Fleischhygienebezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk ist ein amtlicher Tierarzt und ein Vertreter zuständig.

Karte der Zuständigkeiten der amtlichen Tierärzte (Fleischhygienebezirke)

Externer Link: Fleischhygienebezirke Vorschaubild

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Zuständige Stelle

Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Fachbereich 33

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77383
08151 148-11652
veterinaerwesen@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/33

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr