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Aufgaben



Aus den Zielen des Gleichstellungsgesetzes ergeben sich für die Gleichstellungsbeauftragte sowohl interne, als auch externe Aufgabenfelder:

Intern

  • Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der Dienststelle
  • Kooperation mit den Querschnittsämtern (Personalabteilung, Kämmerei, Personalrat, etc.)
  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungen ab Entgeltgruppe 10 (nach BAT IV a).
  • Mitglied im Koordinierungskreis (Gremium zur Verwaltungsmodernisierung)
  • Teilnahme bei amtsinternen Besprechungen
  • Mitglied in Arbeitskreisen zur Verwaltungsmodernisierung
  • Frauenförderung: Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
  • in der Regel telefonische Erstberatung in Konfliktsituationen

Extern

  • Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
  • Netzwerkbildung im Landkreis Starnberg
  • Infobörse über Angebote zum Thema: Beruflicher Wiedereinstieg
  • Teilnahme am Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
  • Teilnahme an der Landesarbeitsgemeinschaft
  • Organisation und Leitung von Arbeitskreisen zu folgenden Themen:
    • Fraueninteressen
    • Runder Tisch gegen "Häusliche Gewalt"
  • Pflege des Online-Frauenhandbuches
  • Betreuung und Ausbau des "Alleinerziehenden Netzwerkes"

Diese Aufgaben werden unter dem Gesichtspunkt der geschlechtersensiblen Sichtweise erfüllt.

Das bedeutet, die bisherige Gleichstellungspolitik wird durch die tatsächliche Umsetzung der Chancengleichheit, die beide Geschlechter in den Fokus nimmt, nicht beendet, sondern ergänzt und erweitert (Doppelstrategie).

Die in der Bayerischen Verfassung (Art. 118 Abs. 2 BV) als Ziel vorgegebene tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern soll durch die geschlechtersensible Sichtweise entscheidend voran gebracht werden.

Erklär-Videos zur Gleichstellungsarbeit

(am Beispiel der Stadt München)

  • Was bedeutet Genderkompetenz für mich?

    Die Gleichstellungsstelle für Frauen erklärt ihre Arbeit: Was bedeutet Genderkompetenz für mich?

  • Was ist Gender Mainstreaming?

    Die Gleichstellungsstelle für Frauen erklärt ihre Arbeit. Was genau ist Gender Mainstreaming?

  • Was macht die Gleichstellungsstelle für Frauen?

    Wie funktioniert Gleichstellungsarbeit? Welche Aufgaben hat die Gleichstellungsstelle für Frauen?

  • Wie funktioniert Gender Budgeting?

    Die Gleichstellungsstelle für Frauen erklärt ihre Arbeit. Wie funktioniert Gender Budgeting?

Zuständige Stelle

Gleichstellungsstelle
Stabsfunktion 1.5
Montag- bis Donnerstagvormittag erreichbar

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77607
08151 148-11607
gleichstellungsstelle@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_5

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr