Jugendgerichtshilfe
Was ist Jugendgerichtshilfe?
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Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
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Jugendgerichtshilfe ist kostenlos.
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Jugendgerichtshilfe ist eine individualisierte Form der Jugendhilfe.
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Gesetzliche Grundlagen zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
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Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe besteht nicht.
Wann wird die Jugendgerichtshilfe tätig?
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Sie wird immer tätig, wenn Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre oder Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahre eine Straftat begangen haben.
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Von Bedeutung ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat.
Welche Aufgaben hat die Jugendgerichtshilfe?
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Sie begleitet durch das gesamte Strafverfahren.
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Sie berät und unterstützt.
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Sie bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte im Strafverfahren zur Geltung.
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Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
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Sie gibt dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für die Beendigung des Verfahrens.
Was geschieht während des Gerichtsverfahrens?
- Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung teil und äußert sich über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Umwelt und nimmt bei Heranwachsenden Stellung, ob das Gericht Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anwenden soll.
Was geschieht nach der gerichtlichen Entscheidung?
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Die Jugendgerichtshilfe kann helfen, dass die vom Jugendgericht auferlegten Weisungen und Auflagen erfüllt werden.
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Die Jugendgerichtshilfe ist auch nach der Hauptverhandlung Ansprechpartner für junge Menschen, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht.
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Die Jugendgerichtshilfe koordiniert in Zusammenarbeit mit der Brücke e.V. Starnberg die vom Gericht auferlegten ambulanten Weisungen und Auflagen.
Weitere inhaltliche Informationen zur Jugendgerichtshilfe entnehmen Sie bitte den Internet-Seiten des Bayerischen Landesjugendamtes.