8. Förderung der Internationalen Jugendbegegnung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Förderung: 8. Förderung der internationalen Jugendbegegnung
[PDF, 79 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Förderung: Teilnehmerliste zur Maßnahme
[PDF, 121 kB » Formulardaten und Datenschutz]
8.1 Zweck der Förderung
Die Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen sollen in die Lage versetzt werden, internationale Jugendbegegnung durchzuführen.
8.2 Gegenstand der Förderung
• Jugendbegegnungen zwischen Gruppen des Landkreises mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland einschließlich Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften,
• Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich auf Einladung zuschussberechtigter Organisationen im Landkreis aufhalten. Der Begegnungscharakter muss gewahrt bleiben.
8.3 Fördervoraussetzungen
• Die Veranstaltung dauert mindestens fünf Übernachtungen.
• Die Partnergruppen stehen hinsichtlich der TeilnehmerInnen in einem ausgewogenen Zahlenverhältnis zueinander.
• Die TeilnehmerInnen sind grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre.
• Der Veranstaltung liegt ein vereinbartes Programm zugrunde, das Begegnungen zwischen den Jugendgruppen ermöglicht.
• Die LeiterInnen der Maßnahmen sollen über Erfahrung in der internationalen Jugendarbeit verfügen.
• Bei Bedarf soll die Verständigung durch Dolmetscher sichergestellt werden.
• Erforderlich ist eine inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung, die eine fachliche Beratung einschließen soll.
8.4 Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt 5 € je Tag und TeilnehmerIn; jedoch höchstens für 21 Tage. Für Jugendbegegnungen im Ausland werden nur die TeilnehmerInnen aus dem Landkreis gefördert. Die Zuwendung darf den Fehlbetrag auch unter Anrechnung der Zuschüsse Dritter nicht übersteigen.
Die Förderung beträgt maximal 2000 € pro Begegnung.
8.5 Verfahren
8.5.1 Antragstellung
Die Anträge sollen von den Antragsberechtigten mittels des Formblatts (www.jugend-starnberg.de) drei Monate vor Durchführung eingereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
• Beschreibung der Maßnahme (was soll erreicht werden?),
• Einladung der Gastgruppe,
• Programm der Maßnahme (inhaltlicher Ablauf),
• Kosten- und Finanzierungsplan. Anderweitige Fördermittel (z.B. Gemeinde, Bezirk, Land, Bund, EU) sind aufzuführen.
8.6 Bewilligung
Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn diese vor Beginn der Maßnahmen beantragt und genehmigt wurden.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
Er muss folgende Unterlagen enthalten:
• Bericht und tatsächliches Programm,
• Bestätigung der besuchten Organisation/Jugendgruppe,
• Teilnehmerliste (Name, Wohnort, Alter, Nationalität, Geschlecht, Unterschrift),
• zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen und Ausgaben,
• Dokumentation
Förderung: 8. Förderung der internationalen Jugendbegegnung
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Förderung: Teilnehmerliste zur Maßnahme
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