JULEICA - die Jugendleiterkarte
Ab Oktober 2009 Antragstellung nur noch im Online-Verfahren!
Infos zum Online-Antragsverfahren [PDF: 3,3 MB]
Flyer Online-Verfahren [PDF: 656 kB]
Der Fachbereich Jugend und Sport Starnberg "Team Jugendarbeit" ist ausstellende Behörde für die Jugendleiter-Card
Qualitätsstandards für die Vergabe der "Jugendleiter-Card"
Auf der Grundlage der §§ 11, 12 und 71 KJHG, des Art. 17 BayKJHG sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. März 1999 zur "Jugendleiter-Card" (Juleica) beschließt der Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings Standards für die Grundausbildung von Jugendleiter/innen, die für die Ausstellung der "Juleica" in Bayern vorausgesetzt werden.
Die im folgenden aufgeführten Standards sind sogenannte Mindest-Standards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der "Juleica". Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit unbenommen, für Leiter/innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche Qualifikationen einzufordern.
Für die Ausstellung einer "Juleica" wird eine Grundausbildung vorausgesetzt, die folgende Inhalte vermittelt und folgende Bedingungen erfüllt:
Inhalte
-
Rollenverständnis des Jugendleiters / der Jugendleiterin
-
Grundkenntnisse über Gruppenprozesse
-
Methoden und Formen der Jugendarbeit (z.B. Kinder- und Jugendgruppenarbeit, Freizeitarbeit,
Offene Jugendarbeit, Gremienarbeit, Jugendpolitik, Bildungsarbeit etc.) -
Planung und Durchführung von Aktivitäten und Maßnahmen anhand spezifischer praktischer Beispiele
-
Strukturen der Jugendarbeit (z.B. demokratischer Aufbau, Mitbestimmung) sowie Inhalt und Profil des jeweiligen Trägers
- Rechtsfragen (z.B. Jugendschutz, Aufsichtspflicht)
Bedingungen
Leitung:
Die Grundausbildung- soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation bzw. fundierte Erfahrung in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen. Es sollte zumindest eine Person eine durchgehende Leitung der Grundausbildung gewährleisten.
Teilnehmer/innen:
Grundkenntnisse in Erster Hilfe werden vorausgesetzt (Sofortmaßnahmen am Unfallort). Der Personenkreis, der zum Erhalt der "Juleica" berechtigt ist, ist in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26.3.1999 benannt.
Konzeption:
Die Träger entwickeln Konzepte, die der Form und der Zeitstruktur nach den Inhalten angemessen sind. Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten.
Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann.
Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen. Jugendleiter/innen sollen über einen längeren Zeitraum kontinuierlich tätig sein. Es ist davon auszugehen, dass diejenigen, die durch Ausbildung eine Jugendleiter/innen-Card erhalten wollen, damit auch ein längerfristiges und kontinuierliches Engagement eingehen wollen.
Übergangsregelungen
Von Jugendleiter/innen, die derzeit einen alten Jugendgruppenleiter/innen-Ausweis besitzen, kann angenommen werden, dass sie eine entsprechende Grundausbildung absolviert haben und damit Juleica-berechtigt sind.
Für Jugendleiter/innen, die den Ausweis nicht besitzen, kann ggf. in den Unterlagen der Verbände nachgewiesen werden, dass sie eine Ausbildung absolviert haben.
Für solche Leiter/innen, die keinen dieser Nachweise erbringen und langjährig in der Jugendarbeit mit Erfolg tätig waren, muss der jeweilige Träger eine geeignete Form der Auffrischung der Kenntnis anbieten.
Vom Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings am 23.05.2000 beschlossen