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Erklärung zur Barrierefreiheit





Barriere-Freiheit

Wir sind eine öffentliche Stelle. Das heißt: Wir sind für jeden da. Menschen mit Behinderung
Darum soll jeder
unsere Internet-Seiten gut benutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.

Dafür benutzen wir verschiedene Computer-Programme.
Die Programme helfen uns.
So kann jeder unsere Internet-Seite gut lesen.

 

Diese Programme benutzen wir:

  • Wir benutzen Web-Systeme.
    Web-Systeme zeigen uns:
    Haben wir auf unserer Internet-Seite alle Regeln beachtet?
    Damit die Seiten jeder lesen kann?
  • Wir benutzen das Programm Readspeaker. 
    Readspeaker kann unsere Internet-Seite für jeden laut vorlesen.
  • Wir benutzen ein Programm für PDF-Dateien.
    Das Programm macht die PDF-Dateien fast barriere-frei.
    PDF-Dateien stehen oft auf Internet-Seiten.
    Man kann PDF-Dateien leichter ausdrucken.
  • Wir haben die Seite so gebaut:
    Die Seite sieht auf jedem Gerät gut aus.
    Zum Beispiel: 
    Auf einem Computer.
    Oder auf einem Handy.
  • Oben rechts auf der Seite ist ein Zahnrad.
    Man kann das Zahnrad anklicken.
    Dann kann man einstellen:
    So soll die Seite aussehen.
    Zum Beispiel:
  • So groß soll die Schrift auf der Seite sein.
  • Oder diese Farben soll die Seite haben.

Auf unserer Seite gibt es Leichte Sprache.Leichte Sprache
Und es gibt Gebärdensprache.

Wir wollen:
Die Seite soll ganz barriere-frei sein.
Aber das ist schwer.
Darum ist noch nicht alles auf der Seite barriere-frei.

Erklärung über die Barriere-Freiheit von der Seite

Es gibt verschiedene Gesetze

über Barriere-Freiheit in Deutschland.Gesetzbuch
In Bayern heißt das Gesetz:

Bayerische E-Government-Verordnung.
Die Abkürzung dafür ist BayEGovV.
Dieses Gesetz sagt:
Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.
Deshalb muss auch die Seite
vom Landratsamt Starnberg barriere-frei sein.
Alle sollen die Seite lesen und verstehen können.
Darum arbeitet das Landratsamt Starnberg immer weiter daran:
Die Seite soll immer mehr barriere-frei werden.


Wir erklären hier:
Wie barriere-frei ist die Seite jetzt schon?
Was ist auf der Seite noch nicht barriere-frei?
Die Erklärung gilt für diese Internet-Seite:
www.lk-starnberg.de

Wie barriere-frei ist die Seite schon?

Diese Seite hält schon viele Regeln
aus dem Gesetz über barriere-freie Seiten ein.
Aber manche Regeln hält die Seite noch nicht ein.
Zum Beispiel:

Manche Teile von der Seite gibt es nicht in Leichter Sprache.
Oder diese Teile gibt es nicht in Gebärden-Sprache.

Die PDFs sind noch nicht ganz barriere-frei.
Aber wir machen die Seite immer mehr barriere-frei.

Wann haben wir die Erklärung über die Barriere-Freiheit geschrieben?

Wir haben die Erklärung am 1. September 2018 geschrieben.
Wir haben die Erklärung zuletzt am 01. Januar 2023 geprüft.

Wir haben zum Beispiel geschaut:

  • Wie hat sich die Seite verändert?
  • Stimmt die Erklärung für die Seite noch?

Dann haben wir die Erklärung auch angepasst.
Jetzt stimmt die Erklärung für die Seite wieder.

Sie möchten uns etwas sagen?

Sie können etwasFrage

auf unserer Seite nicht lesen oder verstehen?
Dann sagen Sie uns das.

Sie können das in unser Formular schreiben.
Unser Formular ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Oder Sie können auch mit unserem Behinderten-Beauftragten

über die Seite sprechen.Behindertenbeauftragter

Auf dieser Internet-Seite

finden Sie mehr Informationen zum Behinderten-Beauftragten.

Durchsetzungs-Verfahren

Durchsetzungs-Verfahren heißt:
Das Landes-Amt für Digitalisierung kann Ihnen helfen.
Damit unsere Seite barriere-frei wird.

So geht es:

Sie haben uns etwas über unsere Internet-Seite geschrieben.

Danach haben Sie schon 6 Wochen gewartet.

Aber wir haben Ihnen nicht geantwortet.
Oder wir haben nicht alle Ihre Fragen beantwortet.

Dann kann Ihnen das Landes-Amt für Digitalisierung helfen.

                       

Hier sind die Kontakt-Informationen

vom Landes-Amt für Digitalisierung:   Amtsgebäude
Das ist die Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München


Das ist die Telefon-Nummer:                        Telefon

089 21291111

Das ist die Fax-Nummer:

089 21291113

Das ist die E-Mail-Adresse: PC
bitv@bayern.de

Das ist die Internet-Seite:

https://www.ldbv.bayern.de/service/kontakt.html

Das ist der Antrag auf Überprüfung:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index 

 

   

Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr