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Kulturförderung




Der Landkreis Starnberg fördert das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte Bedeutung aufweist.

Einige Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln sind:

  • Überörtliche Bedeutung
  • Angemessener Einsatz von Eigenmitteln
  • Gesicherte Finanzierung des Projekts
  • Vorlage eines Finanzierungsplans
  • Jugendförderung
  • Besucherzahlen
  • Kontinuität

Anträge auf Förderung können jeweils bis zum 30. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.
Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. 

Formulare


Online Formular  Verwendungsnachweis zur Kulturförderung



Zuständige Stelle

Büro des Landrats
Stabsfunktion 1.2

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77290
08151 148-292
landrat@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr